HYMER GB 2010-2011 layout 1
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60 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />
Erklärung zur Unternehmensführung<br />
Die Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung nach § 289a H<strong>GB</strong> ist auf der Internet-<br />
Homepage der Gesellschaft „www.hymer.com“ veröffentlicht.<br />
Erläuternder Bericht des Vorstands<br />
zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 H<strong>GB</strong> im<br />
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals<br />
Das gezeichnete Kapital der <strong>HYMER</strong> AG in Höhe von € 12.000.000,-- ist eingeteilt in 4.000.000<br />
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien), die jeweils die gleichen<br />
Rechte, insbesondere die gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen<br />
bestehen nicht.<br />
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen<br />
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung<br />
von Aktien betreffen.<br />
Beteiligungen von über 10 Prozent am Kapital<br />
Der Stimmrechtsanteil von Herrn Erwin Hymer betrug zum 31. August <strong>2011</strong> 77,3 Prozent. Darüber<br />
hinaus wurde der <strong>HYMER</strong> AG im August <strong>2011</strong> mitgeteilt, dass die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs<br />
AG, Bad Waldsee, am 5. August <strong>2011</strong> durch Zusammenrechnung von<br />
Stimmrechten, die sie auf Grund unmittelbar gehaltener Finanzinstrumente einseitig erwerben<br />
kann, bei Ausübung dieser Finanzinstrumente die Schwellen von 5 Prozent und 10 Prozent<br />
überschritten hat und an diesem Tag insgesamt 10,45 Prozent der Stimmrechte an der <strong>HYMER</strong><br />
AG, Bad Waldsee (418.088 von insgesamt 4.000.000 Stimmrechten) halten würde. Dies bezieht<br />
sich vollumfänglich auf solche Stimmrechte, die die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG<br />
auf Grund der Ausübung von Finanzinstrumenten erwerben kann. Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs<br />
AG hielt am 5. August <strong>2011</strong> weder Stimmrechte an der <strong>HYMER</strong> AG im Sinne<br />
des § 21 WpHG noch wurden ihr Stimmrechte an der <strong>HYMER</strong> AG gemäß § 22 WpHG zugerechnet.<br />
Das Recht zum Erwerb der mit Stimmrechten verbundenen Aktien konnte im Hinblick<br />
auf 4,06 Prozent der Stimmrechte an der <strong>HYMER</strong> AG (162.405 von insgesamt 4.000.000<br />
Stimmrechten) jederzeit im Zeitraum vom 4. August <strong>2011</strong> bis zum 15. September <strong>2011</strong> und im<br />
Hinblick auf 6,39 Prozent der Stimmrechte an der <strong>HYMER</strong> AG (255.683 von insgesamt<br />
4.000.000 Stimmrechten) jederzeit im Zeitraum vom 5. August <strong>2011</strong> bis zum 15. September<br />
<strong>2011</strong> ausgeübt werden.<br />
Hinsichtlich des freiwilligen Erwerbsangebots der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG vom<br />
9. September <strong>2011</strong> verweisen wir auf die Ausführungen im Nachtragsbericht. Gemäß letzter<br />
Mitteilung vom 2. November <strong>2011</strong> betrug der Stimmrechtsanteil der Erwin Hymer Vermögensverwaltungs<br />
AG unter Berücksichtigung der von Herrn Erwin Hymer eingebrachten Stimmrechtsanteile<br />
97,93 Prozent. Nach dieser Einbringung hält Herr Erwin Hymer keine<br />
direkten Stimmrechtsanteile mehr.<br />
Aktien mit Sonderrechten<br />
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.