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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten keine Anteile an der <strong>HYMER</strong> AG.<br />

Der <strong>HYMER</strong>-Konzern Angaben zu Unternehmensführungspraktiken<br />

Transparenz<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG verfolgt eine umfassende und zeitnahe Informationspolitik gegenüber allen<br />

relevanten Adressaten. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt<br />

im Geschäftsbericht, im Halbjahresfinanzbericht sowie in den Zwischenmitteilungen innerhalb<br />

des ersten und des zweiten Halbjahres.<br />

Des Weiteren erfolgen Informationen über Ad-hoc-Meldungen auf Basis der gesetzlichen Vorschriften.<br />

Alle Meldungen und Mitteilungen sind auf den Internetseiten der <strong>HYMER</strong> AG<br />

zugänglich gemacht und abgelegt.<br />

Die <strong>HYMER</strong> AG führt das gesetzlich vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15 b Wertpapierhandelsgesetz<br />

(WpHG). Die in Frage kommenden Personen wurden über die gesetzlichen<br />

Pflichten und Sanktionen bei möglichen Verstößen gegen diese Pflichten informiert.<br />

Rechnungslegung und Abschlussprüfung<br />

Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 nach Maßgabe der International<br />

Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind,<br />

aufgestellt. Nach Erstellung des Konzernabschlusses durch den Vorstand wird der Konzernabschluss<br />

vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Konzernabschluss<br />

wird innerhalb von 120 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht.<br />

Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss-<br />

oder Befreiungsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während<br />

der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über<br />

alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die<br />

sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

bzw. dessen Stellvertreter.<br />

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem<br />

Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskreis der <strong>HYMER</strong> AG überprüfen regelmäßig die festgelegten<br />

strategischen Ziele und passen diese, wenn erforderlich, an oder legen sie neu fest.<br />

Das vorausschauende Risikomanagement ist für die <strong>HYMER</strong> AG eine Aufgabe von strategischer<br />

Bedeutung. Das Risikomanagement der Unternehmensgruppe identifiziert, analysiert und<br />

bewertet systematisch die Entwicklung aller relevanten Risiken. Basis des Risikomanagements<br />

ist die laufende Berichterstattung von wesentlichen Kennzahlen zum Geschäftsverlauf, die<br />

Erläuterung von Planabweichungen sowie die kontinuierliche Beobachtung und unverzügliche<br />

Meldung von konkret drohenden Risiken.<br />

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