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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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38 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat<br />

Die Vorstandsmitglieder sind eng in die operativen Geschäftsaktivitäten eingebunden. Die<br />

Geschäftsführer der Tochtergesellschaften der einzelnen Segmente berichten dem Vorstand<br />

in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Geschäftsbereiche und tragen die<br />

Ergebnisverantwortung für ihre jeweiligen Segmente.<br />

Die Satzung der <strong>HYMER</strong> AG regelt in § 6 die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet<br />

über die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Erlass einer Geschäftsordnung für den<br />

Vorstand obliegt dem Aufsichtsrat. In der Geschäftsordnung sind auch die durch den Aufsichtsrat<br />

zustimmungspflichtigen Geschäfte des Vorstands geregelt. Der Aufsichtsrat kann sich<br />

nach § 11 Abs. 7 der Satzung ebenfalls eine Geschäftsordnung geben.<br />

Der Vorstand berichtet in den Sitzungen des Aufsichtsrats schriftlich und mündlich zu den<br />

Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.<br />

Die Beschlussanträge und ausführliche Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />

rechtzeitig vor den Sitzungen zugeleitet. Wenn erforderlich werden Beschlüsse auch im<br />

Umlaufverfahren (per Telefax) eingeholt.<br />

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. sein Stellvertreter erläutert jährlich die Tätigkeit des<br />

Aufsichtsrats und – soweit vorhanden – seiner Ausschüsse im Bericht des Aufsichtsrats an die<br />

Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der aktuelle Bericht des Aufsichtsrats ist im<br />

Geschäftsbericht abgedruckt.<br />

Zusätzlich zu den formalen Sitzungen erörtert der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. sein Stellvertreter<br />

bei Bedarf die allgemeine Geschäftsentwicklung mit dem Vorstand und diskutiert mit<br />

ihm aktuelle Fragen in separaten Besprechungen. Auch außerhalb dieser Treffen informiert<br />

der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter über aktuelle Entwicklungen.<br />

Bei der <strong>HYMER</strong> AG bestand zu Beginn des Geschäftsjahres <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong> ein Personal- und ein<br />

Prüfungsausschuss (Audit-Comittee) des Aufsichtsrats. Der in der Hauptversammlung am<br />

24. Februar <strong>2011</strong> neu gewählte Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen,<br />

zunächst von der Bildung von Ausschüssen abzusehen.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Anhang des Konzernabschlusses aufgeführt.<br />

Compliance – Grundlagen unternehmerischen Handelns und Wirtschaftens<br />

Nachhaltiges Handeln ist für die <strong>HYMER</strong> AG unverzichtbares Element der unternehmerischen<br />

Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern,<br />

Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch einwandfreies Verhalten zum Ausdruck kommt.

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