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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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Der <strong>HYMER</strong>-Konzern Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung Entsprechenserklärung<br />

Erklärung zur Unternehmensführung<br />

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das<br />

Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der <strong>HYMER</strong> AG. Der Vorstand berichtet in dieser<br />

Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10. des Corporate Governance<br />

Kodex sowie gemäß § 289a H<strong>GB</strong> über die Unternehmensführung. Die Erklärung beinhaltet die<br />

Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken,<br />

die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie<br />

Ausführungen zur Compliance bei der <strong>HYMER</strong> AG. Die Erklärung zur Unternehmensführung<br />

steht auch auf der Homepage unter „www.hymer.com“.<br />

Entsprechenserklärung<br />

Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex präsentiert.<br />

Seitdem wurde der Kodex mehrmals aktualisiert und erweitert. Für die Formulierung<br />

und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />

zuständig (www.corporate-governance-code.de). Der Kodex basiert auf gesetzlichen<br />

Vorgaben, vor allem aus dem Aktiengesetz. Er enthält umfassende Empfehlungen für die<br />

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, für eine transparente Kommunikation mit<br />

dem Kapitalmarkt sowie für den Schutz von Interessen der Aktionäre und Anteilseigner.<br />

Die aktuelle sowie die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung seit 2002 sind den<br />

Aktionären über die Homepage „www.hymer.com“ dauerhaft zugänglich gemacht.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 8. November <strong>2011</strong> die letzte Entsprechenserklärung wie<br />

folgt abgegeben:<br />

„Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der <strong>HYMER</strong> AG zu den Empfehlungen der<br />

„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG:<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß<br />

§ 161 AktG am 9. Dezember <strong>2010</strong> abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich<br />

auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai <strong>2010</strong>, die am 2. Juli <strong>2010</strong> im<br />

elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Ausnahmen entsprochen<br />

wurde und wird:<br />

1. Zu 3.8:<br />

Die von der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Aufsichtsratsmitglieder<br />

keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung,<br />

mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen<br />

solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können und sieht deswegen davon ab.<br />

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