HYMER GB 2010-2011 layout 1
HYMER GB 2010-2011 layout 1
HYMER GB 2010-2011 layout 1
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der <strong>HYMER</strong>-Konzern Corporate Governance Bericht Erklärung zur Unternehmensführung Entsprechenserklärung<br />
Erklärung zur Unternehmensführung<br />
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das<br />
Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der <strong>HYMER</strong> AG. Der Vorstand berichtet in dieser<br />
Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10. des Corporate Governance<br />
Kodex sowie gemäß § 289a H<strong>GB</strong> über die Unternehmensführung. Die Erklärung beinhaltet die<br />
Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken,<br />
die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie<br />
Ausführungen zur Compliance bei der <strong>HYMER</strong> AG. Die Erklärung zur Unternehmensführung<br />
steht auch auf der Homepage unter „www.hymer.com“.<br />
Entsprechenserklärung<br />
Im Februar 2002 wurde die erste Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex präsentiert.<br />
Seitdem wurde der Kodex mehrmals aktualisiert und erweitert. Für die Formulierung<br />
und Weiterentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />
zuständig (www.corporate-governance-code.de). Der Kodex basiert auf gesetzlichen<br />
Vorgaben, vor allem aus dem Aktiengesetz. Er enthält umfassende Empfehlungen für die<br />
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, für eine transparente Kommunikation mit<br />
dem Kapitalmarkt sowie für den Schutz von Interessen der Aktionäre und Anteilseigner.<br />
Die aktuelle sowie die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung seit 2002 sind den<br />
Aktionären über die Homepage „www.hymer.com“ dauerhaft zugänglich gemacht.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 8. November <strong>2011</strong> die letzte Entsprechenserklärung wie<br />
folgt abgegeben:<br />
„Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der <strong>HYMER</strong> AG zu den Empfehlungen der<br />
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gem. § 161 AktG:<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG haben die letzte Entsprechenserklärung gemäß<br />
§ 161 AktG am 9. Dezember <strong>2010</strong> abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich<br />
auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 26. Mai <strong>2010</strong>, die am 2. Juli <strong>2010</strong> im<br />
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den folgenden Ausnahmen entsprochen<br />
wurde und wird:<br />
1. Zu 3.8:<br />
Die von der Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung sieht für die Aufsichtsratsmitglieder<br />
keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung,<br />
mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen<br />
solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können und sieht deswegen davon ab.<br />
33