HYMER GB 2010-2011 layout 1
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36 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken<br />
Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an.<br />
Weitere unternehmensweit gültige Standards, wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards<br />
existieren im Hinblick auf die mittelständische Prägung der Tochtergesellschaften<br />
nicht.<br />
Die Strukturen der Unternehmensleitung und des Überwachungsorgans der <strong>HYMER</strong> AG stellen<br />
sich wie folgt dar:<br />
Aktionäre und Hauptversammlung<br />
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung<br />
findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der<br />
Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes durch den Aufsichtsrat<br />
zu bestimmendes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre.<br />
Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben<br />
(u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).<br />
Aufsichtsrat<br />
Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands auf<br />
Basis der aktienrechtlichen Vorschriften. Der Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG ist gemäß den<br />
Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes besetzt und besteht derzeit aus sechs Mitgliedern.<br />
Vier Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung und zwei Mitglieder<br />
von den Arbeitnehmern gewählt.<br />
Bei Abstimmungen zählt bei Stimmengleichheit die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
doppelt.<br />
Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der <strong>HYMER</strong> AG geregelt und<br />
setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie Vergütungen für Tätigkeiten in den Ausschüssen<br />
zusammen. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen derzeit aber nicht. Angaben zur Vergütung<br />
des Aufsichtsrats sind im Konzernanhang dargestellt.<br />
Vorstand<br />
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens<br />
und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen<br />
Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig,<br />
zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie<br />
sowie über mögliche Risiken.<br />
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus fixen und erfolgsabhängigen (langfristig ausgerichteten)<br />
Bestandteilen sowie aus Ermessenskomponenten zusammen. Angaben zur Vergütung<br />
des Vorstands sind im Konzernanhang und im Vergütungsbericht dargestellt.