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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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36 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken<br />

Die Gesellschaft wendet alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an.<br />

Weitere unternehmensweit gültige Standards, wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards<br />

existieren im Hinblick auf die mittelständische Prägung der Tochtergesellschaften<br />

nicht.<br />

Die Strukturen der Unternehmensleitung und des Überwachungsorgans der <strong>HYMER</strong> AG stellen<br />

sich wie folgt dar:<br />

Aktionäre und Hauptversammlung<br />

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung<br />

findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der<br />

Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes durch den Aufsichtsrat<br />

zu bestimmendes Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre.<br />

Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben<br />

(u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).<br />

Aufsichtsrat<br />

Die Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands auf<br />

Basis der aktienrechtlichen Vorschriften. Der Aufsichtsrat der <strong>HYMER</strong> AG ist gemäß den<br />

Regelungen des Drittelbeteiligungsgesetzes besetzt und besteht derzeit aus sechs Mitgliedern.<br />

Vier Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung und zwei Mitglieder<br />

von den Arbeitnehmern gewählt.<br />

Bei Abstimmungen zählt bei Stimmengleichheit die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

doppelt.<br />

Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der <strong>HYMER</strong> AG geregelt und<br />

setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie Vergütungen für Tätigkeiten in den Ausschüssen<br />

zusammen. Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen derzeit aber nicht. Angaben zur Vergütung<br />

des Aufsichtsrats sind im Konzernanhang dargestellt.<br />

Vorstand<br />

Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens<br />

und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen<br />

Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig,<br />

zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie<br />

sowie über mögliche Risiken.<br />

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus fixen und erfolgsabhängigen (langfristig ausgerichteten)<br />

Bestandteilen sowie aus Ermessenskomponenten zusammen. Angaben zur Vergütung<br />

des Vorstands sind im Konzernanhang und im Vergütungsbericht dargestellt.

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