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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Anwendung des Wahlrechts<br />

des IAS 19 erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst.<br />

Die Aufwendungen für die im Berichtsjahr erdienten Pensionsansprüche werden unter den<br />

Personalaufwendungen ausgewiesen. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen<br />

werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Analog werden die Zinseffekte anderer<br />

langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer im Finanzergebnis ausgewiesen.<br />

Pensionsverpflichtungen werden grundsätzlich als langfristig angesehen.<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sofern gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung<br />

aus einem vergangenen Ereignis besteht. Deren Höhe muss zuverlässig geschätzt<br />

werden können und sie muss eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich zu einem Abfluss<br />

zukünftiger Ressourcen führen. Rückstellungen werden nur für rechtliche und faktische Verpflichtungen<br />

gegenüber Dritten gebildet.<br />

Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter<br />

Zugrundelegung der entsprechenden Zinssätze auf den Bilanzstichtag abgezinst, sofern der<br />

Zinseffekt wesentlich ist.<br />

Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch<br />

nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter<br />

den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.<br />

Latente Steuern<br />

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der<br />

bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf temporäre Differenzen zwischen den in der<br />

Steuerbilanz angesetzten und den IFRS-bilanziellen Wertansätzen gebildet, soweit sich nicht<br />

aufgrund von Ausnahmeregelungen (z. B. IAS 12.15, 12.24) etwas anderes ergibt.<br />

Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der<br />

erwarteten Nutzung bestehender steuerlicher Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren<br />

ergeben. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach<br />

der derzeitigen Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit<br />

erwartet werden.<br />

Aktive latente Steuern werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit<br />

gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten<br />

werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft<br />

und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes<br />

zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch<br />

zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche<br />

werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich<br />

geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des<br />

latenten Steueranspruchs ermöglicht.<br />

Konzernanhang Grundlagen<br />

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