HYMER GB 2010-2011 layout 1
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Konsolidierungsgrundsätze<br />
Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
erstellten Abschlüssen der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft und der einbezogenen<br />
Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der<br />
Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten<br />
Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden mit dem<br />
beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte<br />
Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Betrag passiviert. Nachträgliche Anpassungen<br />
von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs<br />
angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.<br />
Positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten<br />
als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge sind<br />
erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Alle in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen wurden, mit Ausnahme der CAPRON GmbH, der Caramobil GmbH<br />
sowie der Rall Freizeitfahrzeuge GmbH, vor dem 1. September 2004 erstkonsolidiert. Gemäß<br />
IFRS 1 wurden die fortgeschriebenen Werte aus der Kapitalkonsolidierung nach H<strong>GB</strong> beibehalten.<br />
Soweit im Rahmen des Unternehmenserwerbs nicht alle Anteile erworben werden, können die<br />
Anteile ohne beherrschenden Einfluss in Höhe des anteiligen neu bewerteten Nettovermögens<br />
oder mit ihrem anteiligen Unternehmensgesamtwert einschließlich des auf sie entfallenden<br />
Geschäfts- oder Firmenwertes angesetzt werden. Das Wahlrecht kann für jeden Unternehmenserwerb<br />
neu ausgeübt werden. Zum 31. August <strong>2011</strong> werden alle Anteile anderer Gesellschafter<br />
mit dem anteiligen Nettovermögen ausgewiesen.<br />
Bei einem sukzessiven Anteilserwerb werden die bereits bestehenden Anteile an dem zu konsolidierenden<br />
Unternehmen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Erlangung<br />
der Beherrschung neu bewertet. Die Differenz zum Beteiligungsbuchwert wird erfolgswirksam<br />
erfasst.<br />
Der Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.<br />
Dabei wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert des<br />
Anteils ohne Beherrschungscharakter mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Effekte von<br />
Anteilsveräußerungen, die nicht zum Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens<br />
führen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, indem der Veräußerungsgewinn bzw. -<br />
verlust mit den Gewinnrücklagen verrechnet wird und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss<br />
in Höhe des anteiligen Nettovermögens erhöht werden.<br />
Die Entkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt zum Zeitpunkt des Verlustes der<br />
Beherrschung und wird erfolgswirksam behandelt. Verbleibende Anteile werden mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert unter den Anteilen an Beteiligungsunternehmen aktiviert.<br />
Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den<br />
einbezogenen Konzerngesellschaften werden konsolidiert und Zwischenergebnisse eliminiert.<br />
Bürgschaften und Garantien, die die <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft zugunsten konsolidierter Tochtergesellschaften<br />
übernimmt, werden insoweit eliminiert, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten<br />
im Konzernabschluss passiviert sind.<br />
Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss<br />
ausgeübt werden kann (IAS 28).<br />
Konzernanhang Grundlagen<br />
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