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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

erstellten Abschlüssen der <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft und der einbezogenen<br />

Tochterunternehmen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der<br />

Erwerbsmethode. Zum Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung werden die neu bewerteten<br />

Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens sowie Eventualschulden mit dem<br />

beizulegenden Zeitwert der für die Anteile entrichteten Gegenleistung verrechnet. Bedingte<br />

Kaufpreiszahlungen werden mit dem erwarteten Betrag passiviert. Nachträgliche Anpassungen<br />

von bedingten Kaufpreiszahlungen werden erfolgswirksam behandelt. Die im Rahmen des Erwerbs<br />

angefallenen Nebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.<br />

Positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten<br />

als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge sind<br />

erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Alle in den Konzernabschluss<br />

einbezogenen Unternehmen wurden, mit Ausnahme der CAPRON GmbH, der Caramobil GmbH<br />

sowie der Rall Freizeitfahrzeuge GmbH, vor dem 1. September 2004 erstkonsolidiert. Gemäß<br />

IFRS 1 wurden die fortgeschriebenen Werte aus der Kapitalkonsolidierung nach H<strong>GB</strong> beibehalten.<br />

Soweit im Rahmen des Unternehmenserwerbs nicht alle Anteile erworben werden, können die<br />

Anteile ohne beherrschenden Einfluss in Höhe des anteiligen neu bewerteten Nettovermögens<br />

oder mit ihrem anteiligen Unternehmensgesamtwert einschließlich des auf sie entfallenden<br />

Geschäfts- oder Firmenwertes angesetzt werden. Das Wahlrecht kann für jeden Unternehmenserwerb<br />

neu ausgeübt werden. Zum 31. August <strong>2011</strong> werden alle Anteile anderer Gesellschafter<br />

mit dem anteiligen Nettovermögen ausgewiesen.<br />

Bei einem sukzessiven Anteilserwerb werden die bereits bestehenden Anteile an dem zu konsolidierenden<br />

Unternehmen mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Erlangung<br />

der Beherrschung neu bewertet. Die Differenz zum Beteiligungsbuchwert wird erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

Der Erwerb von Anteilen anderer Gesellschafter wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.<br />

Dabei wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Anteile und dem Buchwert des<br />

Anteils ohne Beherrschungscharakter mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Effekte von<br />

Anteilsveräußerungen, die nicht zum Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens<br />

führen, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, indem der Veräußerungsgewinn bzw. -<br />

verlust mit den Gewinnrücklagen verrechnet wird und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss<br />

in Höhe des anteiligen Nettovermögens erhöht werden.<br />

Die Entkonsolidierung von Tochterunternehmen erfolgt zum Zeitpunkt des Verlustes der<br />

Beherrschung und wird erfolgswirksam behandelt. Verbleibende Anteile werden mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert unter den Anteilen an Beteiligungsunternehmen aktiviert.<br />

Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den<br />

einbezogenen Konzerngesellschaften werden konsolidiert und Zwischenergebnisse eliminiert.<br />

Bürgschaften und Garantien, die die <strong>HYMER</strong> Aktiengesellschaft zugunsten konsolidierter Tochtergesellschaften<br />

übernimmt, werden insoweit eliminiert, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten<br />

im Konzernabschluss passiviert sind.<br />

Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss<br />

ausgeübt werden kann (IAS 28).<br />

Konzernanhang Grundlagen<br />

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