HYMER GB 2010-2011 layout 1
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Anteile an assoziierten Unternehmen<br />
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen Eigenkapital<br />
bewertet.<br />
Finanzielle Vermögenswerte<br />
Kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden in folgende<br />
Kategorien eingeteilt:<br />
Kredite und Forderungen<br />
zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
Handelsbestand<br />
Der Kategorie „Kredite und Forderungen“ sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
sowie die Finanzforderungen zugeordnet.<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Rechnungsbetrag angesetzt.<br />
Die Finanzforderungen, zu denen Ausleihungen und gewährte Darlehen zählen, werden mit<br />
ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt.<br />
Eine Wertberichtigung wird erfasst, sobald substanzielle Hinweise vorliegen, dass der Betrag<br />
nicht eingezogen werden kann. Beurteilungskriterien sind festgestellte Zahlungsschwierigkeiten,<br />
die unter anderem anhand monatlicher Überfälligkeitsanalysen auf Ebene der einzelnen<br />
Debitoren verfolgt werden. Weitere Kriterien sind Informationen der Vertriebsmitarbeiter und<br />
von Wirtschaftsauskunfteien über die Bonität der Kunden sowie eingeleitete Insolvenzverfahren.<br />
Der Vorstand wird monatlich (bei Bedarf unverzüglich) über die Fälligkeitslage informiert<br />
und entscheidet auf dieser Grundlage über die weitere Vorgehensweise. Wertberichtigungen<br />
werden auf Korrekturkonten zu den Bruttoforderungen erfasst.<br />
In die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind die Anteile<br />
an Beteiligungsunternehmen eingeordnet.<br />
Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte<br />
grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit Hinweise auf Wertminderungen<br />
bestehen, wird ein Werthaltigkeitstest nach IAS 39 durchgeführt. Gewinne und<br />
Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Veräußerung verfügbaren<br />
finanziellen Vermögenswerte werden erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, bis der<br />
finanzielle Vermögenswert abgeht oder eine Wertminderung festgestellt wird. Im Falle einer<br />
Wertminderung wird der kumulierte Netto-Verlust aus dem Eigenkapital entfernt und im<br />
Ergebnis ausgewiesen.<br />
Die Bewertung der Anteile an Beteiligungsunternehmen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten,<br />
wenn für diese Gesellschaften kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte<br />
anderweitig nicht verlässlich zu ermitteln sind. Soweit für Anteile an Beteiligungsunternehmen,<br />
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, Hinweise auf eine Wertminderung<br />
vorliegen, wird diese erfolgswirksam erfasst. Eine Zuschreibung dieser Anteile ist nicht<br />
zulässig.<br />
Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.<br />
Konzernanhang Grundlagen<br />
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