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HYMER GB 2010-2011 layout 1

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72 Geschäftsbericht der <strong>HYMER</strong> AKTIENGESELLSCHAFT <strong>2010</strong>/<strong>2011</strong><br />

Veröffentlichte, jedoch noch nicht<br />

verpflichtend anzuwendende Standards<br />

Weiterhin wurden folgende Standards und Interpretationen vom IASB verabschiedet oder<br />

geändert und von der Europäischen Union übernommen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden<br />

sind. Sie sind für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem Zeitpunkt ihres<br />

Inkrafttretens beginnen.<br />

Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und<br />

Personen (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar <strong>2011</strong>)<br />

Verbesserungen der IFRS <strong>2010</strong> (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar <strong>2011</strong>; Ausnahme:<br />

Änderungen des IAS 21, 27, 28 und 31 sowie IFRS 3 treten schon am 1. Juli <strong>2010</strong> in Kraft)<br />

Änderungen zu IFRIC 14 - Vorauszahlungen aus Mindestdotierungsverpflichtungen (Zeitpunkt<br />

des Inkrafttretens: 1. Januar <strong>2011</strong>)<br />

Nachfolgend werden die für den <strong>HYMER</strong>-Konzern relevanten Vorschriften sowie ihre Auswirkungen<br />

auf den Konzernabschluss beschrieben.<br />

Änderungen zu IAS 24 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und<br />

Personen:<br />

Durch die Änderungen an IAS 24 wurde die Definition von nahe stehenden Unternehmen und<br />

Personen geändert. Staatlich kontrollierte Unternehmen werden von der Angabepflicht über<br />

Geschäftsvorfälle mit dem Staat und anderen von diesem Staat kontrollierten Unternehmen<br />

befreit. Beide Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der <strong>HYMER</strong><br />

Aktiengesellschaft.<br />

Verbesserungen der IFRS <strong>2010</strong><br />

Der <strong>HYMER</strong>-Konzern geht davon aus, dass - mit Ausnahme von Regelungen, auf die im Folgenden<br />

gesondert hingewiesen wird - diese Änderungen auch in der Zukunft keine Effekte<br />

auf den Konzernabschluss haben werden:<br />

IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben<br />

Es wird klargestellt, dass die qualitativen Angaben zu Risiken in Verbindung mit Finanzinstrumenten<br />

die jeweiligen quantitativen Angaben stützen und erläutern sollen. Änderungen bei<br />

den quantitativen Angaben zum Kreditrisiko sehen neue Angaben für finanzielle Vermögenswerte<br />

im Hinblick auf den Betrag, der das maximale Kreditrisiko am besten widerspiegelt, vor.<br />

Bisher erforderliche Angabepflichten in diesem Zusammenhang entfallen.<br />

IAS 1 - Darstellung des Abschlusses<br />

Die Analyse des sonstigen Ergebnisses kann zukünftig entweder in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

oder im Konzernanhang dargestellt werden.<br />

IAS 34 – Zwischenberichterstattung<br />

Die berichtspflichtigen Ereignisse wurden im Standard ergänzt, wobei klargestellt wird, dass die<br />

Aufzählung nicht abschließend ist.

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