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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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TreppenhausDas Treppenhaus wird entsprechend dem Befund im Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu verputztund ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung der Decken und Wände erfolgt nach einem zuerstellenden Farb-konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes. Der Fliesenbelagim Hauseingangsbereich ist nach Möglichkeit zu erhalten und entsprechend zu ergänzen. Sollteer nicht mehr erhaltungsfähig sein, werden nach Bemusterung mit dem Denkmalschutz passendeneue Fliesen gelegt. Treppenläufe und Podeste werden mit einem gekettelten Teppichläufer (ca. 1m breit) belegt und durch Messingschienen befestigt.Außenanlagen, HofflächenDie Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächenplan der Baugenehmigung sowie den Auflagendes Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutzund nach Vorgabe des Architekten aus Betonsteinpflaster einschließlich Borden hergestellt.Die Außenbeleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über einen Dämmerungsschalter mitBewegungsmelder betätigt werden.Planung / Projektsteuerung / NebenkostenBei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den allgemein üblichen Planungs- und Architektenhonorarensowie Baugenehmigungsgebühren weitere Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedeneAbnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik etc.), die von den jeweiligen Prüfernbzw. Ämtern erhoben werden.Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses (Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasseranschluss)und die eventuelle Erneuerung eines Gasversorgungsanschlusses fallen zusätzlicheKosten an. Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe des Objektes sind imFestpreis enthalten.Ausführungsvorschriften nach DINSoweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten Komplettsanierung möglich ist, werden bei allendurch-zuführenden Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Aus- und Umbauarbeiten die jeweiligenDIN-Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und berücksichtigt sowie alle darin aufgeführtenund erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinien umgesetzt.Hinweise / VorbehalteEs wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Liefer- und Leistungsumfangausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen bezieht. In den Prospektplänen dargestellteEinrichtungs-gegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen etc. sind nur Gestaltungsbeispieleund nicht im Lieferumfang enthalten.Teil II: Vertragswerk2. TeilungserklärungAnlage VIIGesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage <strong>Essener</strong> Str. mit Anlage(Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“)Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen RechtesDie GRK Hausverwaltung GmbH und die Gartenhöfe GmbH gründen eine Gesellschaft bürgerlichenRechts und vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:§ 1 Rechtsform(1)Die Gesellschaft („Mietpool“) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.(2)Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> Leipzig bürgerlichen Rechtes“.(3)Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der WohnungenWohnanlage <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> in Leipzig beitreten.§ 2 ZweckZweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers zur Vermietung seinerWohnung in der o.g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der Gesellschaftbürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.§ 3 GesellschafterGründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:Die Gartenhöfe GmbH und die GRK Hausverwaltung GmbH.§ 4 Aufnahme weiterer GesellschafterDer Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärungdes Beitretenden gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter. Der Beitritt ist aufschiebend,bedingt durch den Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentumseinheitin dieser Anlage auf den Beitretenden.101

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