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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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Individuelle BeratungJedes vermögensbildende finanzielle Engagementbirgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investitionenin Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risikender Vermögensanlage“ werden Fallstellungenbeschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltigprofitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtlicherelevanten Fragestellungen behandelt werden. Eshandelt sich somit um keine abschließende Darstellung,die eine sorgfältige, individuelle Analyse derVerhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzenkann.Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,um die Entscheidung für die Investition in dasObjekt vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei giltes zu berücksichtigen, dass die denkbaren Risikenauch gehäuft auftreten können, was bei entsprechendhoher Fremdfinanzierung im Extremfall auchzu einem Vermögensverfall des Investors führenkann, wenn die Mieteinnahmen aus der Immobiliedie Ausgaben nicht mehr decken können.IV. Angaben über die VermögensanlageKaufpreisDer Kaufpreis ist ein Festpreis und wird sowohl fürdie Sondereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteilals auch für den Pkw-Stellplatz im Außenbereichgesondert ausgewiesen. Des Weiteren erfolgt eineUntergliederung bei der Sondereigentumseinheitauf den Anteil an Grund und Boden, auf den Anteilan der Altbausubstanz sowie auf den Anteil für dieInstandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten.Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wirdvom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wirdjedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Auskunftserteilunggegenüber der Finanzverwaltungunterstützen.Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für dievertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschlusskostenfür Ver- und Entsorgungsleitungen, AnliegerundErschließungskosten. Im Kaufpreis enthaltensind die Kosten der Projektierung, des Marketingsund des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auchdie Innenprovision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises(zzgl. MwSt), die der Veräußerer bezahlt.Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtlicheGebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. fürGrunderwerb) und Kosten im Zusammenhang mitdem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages(z. B. Notar), die Kosten der Finanzierung des Kaufpreisesdurch den Käufer (z. B. BankbearbeitungsundSchätzkosten), Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs-und/oder Zwischenfinanzierungszinsen,Grundschuldbestellungen etc. sowie Mehrkosten fürSonderwunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käuferselbst und gesondert.Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreisesist die Absendung einer notariellen Bestätigung,dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer imGrundbuch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksamkeitund zum Vollzug des Vertrages erforderlichenGenehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklärungenvorliegen und die Freistellung des Vertragsgegenstandesvon allen Grundbuchlasten, die nichtübernommen werden, gesichert ist. Zudem muss dieBaugenehmigung erteilt worden sein. In diesemletztgenannten Fall müssen nach Eingang der Bestätigungbeim Käufer mindestens 14 Tage vergangensein, bevor die Fälligkeit eintritt.17

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