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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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2. Teilungserklärung§ 5 BeginnDie Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumseinheitder Wohnanlage <strong>Essener</strong> Str. <strong>105</strong>-<strong>113</strong> in Leipzig durch die Gartenhöfe GmbH an einen Erwerber,der Mitglied der Gesellschaft ist.§ 6 Einlagen(1)Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungseigentümer sind, – nachstehend auch „Poolmitglieder“genannt – erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Wohnungzur treuhänderischen Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.(2)Der geschäftsführende Gesellschafter, die GRK Hausverwaltung GmbH, erbringt seine Einlagedadurch, dass er seine Arbeitskraft als Mietpoolverwalter zur Verfügung stellt.Zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter und jedem Poolmitglied wird dazu durch den Beitrittdes Poolmitglieds zum Mietpool die als Anlage 1 dieser Urkunde beigefügte Vereinbarung überMietenverwaltung geschlossen.§ 7 Geschäftsführung und Vertretung(1)Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich derMietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die GRK Hausverwaltung GmbH bestellt.(2)Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen.Zur persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der geschäftsführende Gesellschafter nichtbefugt.§ 10 Kündigung / Erbfolge(1)Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungseigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltungeiner Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2012, gekündigt werden.(2)Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den geschäftsführenden Gesellschafter zu erfolgen.Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)an.(3)Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigendenGesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschafternfortgesetzt.(4)Weiterhin scheidet ein Wohnungseigentümer aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigungbedarf, wenn– die Vereinbarung über die Mietenverwaltung mit dem Mietpoolverwalter aufgrund dessen Kündigungnach Ziffer 5.2. des Vertrages über Mietenverwaltung endet;– er das Eigentum an der Wohnung, deren Mieteinnahmen zur Nutzung eingebracht wurden, verliert,im Falle der Weiterveräußerung bereits mit Nutzungsübergang auf den Erwerber.(5)Vor dem 31.12.2012 steht jedem Wohnungseigentümer ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Mieteinnahmenvon weniger als 50 % der Gesamtwohnfläche zur Nutzung eingebracht sind.§ 8 RechnungsjahrDas Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.§ 9 GesellschafterbeschlüsseDie Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamtvorhandenen Stimmen. Sofern jedoch durch diese Beschlussfassung die Rechte einzelner Gesellschafterzu deren Nachteil eingeschränkt werden, bedürfen sie deren Zustimmung. Je 1 qm Wohnflächegewähren eine Stimme. Der Mietpoolverwalter hat kein Stimmrecht.(6)Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.§ 11 MietenverwaltungDie Poolmitglieder beauftragen den Mietpoolverwalter mit der Verwaltung des Gesellschaftervermögensentsprechend der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über Mietenverwaltung zu dendort genannten Bedingungen.102 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE

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