10.07.2015 Aufrufe

Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verlustverrechnungbeginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages zu laufen.Erfolgt hingegen die GrundstücksveräußerungInvestoren, die die Eigentumswohnung zum Zweckder langfristigen Vermietung erwerben, können inHöhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzugeben.Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanlegerin der Anfangsphase durch die Inanspruchnahmeder erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durchinnerhalb der Zehnjahresfrist, so werden entstehendeVeräußerungsgewinne als „Einkünfte aus privatenVeräußerungsgeschäften“ besteuert (§ 23 EStG).die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negativeEinkünfte erzielt, die für die Dauer der VerlustphaseDer Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ermittelt sichden ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruchnahmeerhöhter Abschreibungen auf Modernisierungskostenoder einer höheren Fremdfinanzierungerzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehungnicht mit anderen Einkünften aus Vermietung undhöher sind als 10 % des von ihm eingesetzten Eigenkapitals.grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräußerungspreisund den Anschaffungs- und Herstellungskostenabzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23Verpachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichenwerden, können gem. § 10d EStG bis zueinem Betrag von EUR 511.500/bei Ehegatten bis zuWird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestaltung„Steuerstundungsmodell “ angeboten, dürfeneinem Betrag von EUR 1.023.000 in das vorangegangeneKalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10ddie Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Einkünftenaus Vermietung und Verpachtung noch mitAbs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenmindern sich um in Anspruch genommeneAbschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).Abs. 1 S. 1 EStG).Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichenDie Gewinne aus privaten VeräußerungsgeschäftenNicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nichtwerden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogenwerden. Die Verluste mindern die positivenbleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinnnach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahrenaus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bisaus der Vermietung dieser Eigentumswohnungbeträgt.zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.erzielt werden.EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.Die Verluste aus privaten VeräußerungsgeschäftenEUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % desNach der Gesetzesbegründung zum § 15b EStG sowiedürfen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsartennicht ausgeglichen werden. Die Verluste1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veranlagtenEhegatten übersteigenden Gesamtbetragesmindern nach Maßgabe des § 10d EStG die positivender Einkünfte abzuziehen.eines vorliegenden BMF-Schreibens zählt das vorliegendeAngebot des Projektinitiators nicht als Steuerstundungsmodell,weil keine modellhafte Gestaltungvorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dannEinkünfte, die der Investor im unmittelbar vorangegangenenKalenderjahr oder in den folgendenvor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einerEigentumswohnung mittels vorgefertigtem KonzeptKalenderjahren aus privaten Veräußerungsgeschäftenerzielt hat oder erzielt.Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständigenWohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrücktragganz oder teilweise abgesehen werden. Dieeine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich70 XII. Steuerliche Verhältnisse

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!