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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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2. Teilungserklärung2. Verwaltungsaufgaben2.1Der Mietpoolverwalter regelt die zur Bewirtschaftung des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse überein Treuhandkonto. Auf dieses Konto vereinnahmt der Mietpoolverwalter sämtliche Zahlungen, dieaufgrund der abgeschlossenen Mietverträge von den Mietern an die dem Mietpool angeschlossenenPoolmitglieder zu entrichten sind (Grundmiete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Schadenersatzleistungenaufgrund von Beschädigungen, Nichtrenovierung usw.).2.2Der Mietpoolverwalter entrichtet die Hausgelder, die ihm monatlich regelmäßig von dem jeweiligenPoolmitglied überwiesen werden, an die WEG- Verwaltung. Das Hausgeld beinhaltet unter anderemdie nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten für die jeweilige Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr.2.3Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m 2 , die sicherstellt,dass im Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m 2 als monatliches Vorabzufließt.Bei wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes/der ortsüblichen Mieten, einer eventuellen höherenLeerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch Reparaturen o.ä., ist der Mietpoolverwalterberechtigt, eine Zwischenrechnung vorzunehmen. Er ist nicht verpflichtet, den Kontokorrentrahmengem. Ziff.3.2 zunächst auszuschöpfen. Vielmehr kann eine geringere Mietausschüttungvom Mietpoolverwalter vorgenommen werden.In solchem Falle ist mit der Abrechnung des entsprechenden Gesamtjahres eine generelle Neukalkulationals Vorausschau der voraussichtlich zu erwartenden künftigen monatlichen Mietauszahlungenvorzunehmen. In der Erstvermietungszeit ist eine monatliche Anpassung der Auszahlungen durchden Mietpoolverwalter in Abhängigkeit des Gesamtvermietungsstandes vorgesehen.2.4Der Mietpoolverwalter übernimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben:a) Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Übergabe und der Abgabe derWohnungen;b) Überwachung des Mieteingangs;c) Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautionen, Bankbürgschaften oder ähnlichenSicherheiten;d) Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;e) Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienstund Abrechnung der Kosten mit den Mietern;f) pünktliche Bezahlung aller für das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitätennach vorheriger Prüfung;g) Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftungund die Ausstattung des Hausmeisters;h) im Rahmen der technischen Verwaltung wird die laufende Überwachung des baulichen Zustandesund für notwendige Reparaturmaßnahmen der Abschluss von Wartungsverträgen sowie dieAufstellung periodischer Instandhaltungspläne entsprechend den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaftvorgenommen.2.5Für die Einleitung von Maßnahmen, die einer anwaltlichen Inanspruchnahme bedürfen, sowie fürdie Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Zustimmung des Poolmitgliedes einzuholen.Die zur Wiedervermietung von Wohnungen notwendigen Aktivitäten, wie die Beauftragung vonMaklern, werden vom Mietpoolverwalter ausgelöst. Die Maklergebühren werden dem Treuhandkontoals notwendige Auslagen der Poolmitgliedergemeinschaft belastet.3. Kontoführung/Zahlungen3.1Das Poolmitglied verpflichtet sich, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft festgesetztenHausgeldzahlungen, einschließlich der Instandhaltungsrücklage und WEG-Verwaltergebühr, an denMietpoolverwalter zu Gunsten des von ihm eingerichteten Treuhandkontos monatlich regelmäßigspätestens bis zum 3. des laufenden Monats per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Mieterwerden verpflichtet, ihre monatlichen Miet- und Nebenkostenzahlungen auf dieses Konto zubewirken.3.2Zur Bewirtschaftung des vom Mietpoolverwalter eingerichteten Treuhandkontos erhält der Verwalterdas Recht, das Konto des Mietpools nach Notwendigkeit bis maximal zu einer halben Jahresnettomieteinnahmealler beteiligten Wohnungen zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit ist der Mietpoolverwalterzur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten berechtigt. Die Zinsenwerden vom Mietpool getragen.3.3Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffendenEinnahmen und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor – spätestens zum Ende des Folgejahres. Der104 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE

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