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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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XIII. Schlussbestimmungena)Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielleBeurkundung vorgeschrieben ist.b)Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit derübrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültigeBestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entsprichtoder möglichst nahekommt.c)Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicherRechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruchdes Verkäufers.d)Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolgeralle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mitWeitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesemVertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.e)Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen undrechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungenzu diesem Vertrag übernimmt. Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfungder steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder Hinsicht ( sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile,als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen) ausschließlich ihnen selbst obliegt. DieBeteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratungdurchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers auch keinerlei Haftung für steuerlicheFolgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten stehenausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufererwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.f)Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, giltdies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchenbleibt auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ver-Teil II: Vertragswerk1. Kaufvertragkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.g)Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.h)Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklärendie Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandesgewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährunghinaus durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.XIV. HinweiseDie Vertragsteile wurden vom Notar auf Folgendes hingewiesen:1)der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;2)die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstandhaftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;3)der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;b) alle erforderlichen Genehmigungen;c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.4)Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragungvor vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein. Die Vertragsteile belassenes bei der in der Makler- und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise nach Baufortschritt.5)Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.87

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