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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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sich aus der Abrechnung ergebende Überschuss wird m 2 -anteilig an die Mietpoolteilnehmer ausgezahlt,sofern Beschlüsse der WEG dem nicht entgegenstehen. Eine Unterdeckung wird von den Poolmitgliedernauf Anforderung des Mietpoolverwalters innerhalb von 4 Wochen nach entsprechenderAufforderung gezahlt. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen monatlicher Abschlagszahlungen(Ziff. 2.3) erhalten die Poolmitglieder m 2 -anteilig eingezahlte Miet- und Nebenkostenvorauszahlungender Mieter auf deren Konto gem. Ziff. 7 überwiesen.3.4Kommt ein Mietpoolmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach,werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlungen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlungennach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datumauf dem Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatznachverzinst. Für den Fall, dass der Mietpool selbst mit durchschnittlich höheren Kreditzinsenbelastet ist, können auf entsprechenden Nachweis auch die höheren Zinsen vom säumigen Poolmitgliedgefordert werden.3.5Der Mietpoolverwalter hat das Recht, im Interesse der Poolmitglieder insgesamt, bei besonderenUmständen (ungewöhnlich hohe Leerstandsrate, kostenintensive Reparaturen u.ä.) auch vor Ablaufdes Kalenderjahres eine Zwischenabrechnung vorzunehmen.3.6Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpoolbestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m 2 -anteilig auszugleichen. Überschüssewerden anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungseigentümervorgelegt wird, in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt.Der Mietpoolverwalter erhält vom WEG-Verwalter die Bewirtschaftungskostenabrechnung für jedeseinzelne Poolmitglied. Insofern weist das Poolmitglied die WEG-Verwaltung an, die Bewirtschaftungskostenabrechnunggegenüber dem Mietpoolverwalter vorzunehmen. Ein sich nach dieserAbrechnung für den Eigentümer ergebendes Guthaben aus den Hausgeldzahlungen wird dem Mietpoolzugeführt. Die sich aus der WEG-Abrechnung ergebenden Nachforderungen an das Poolmitgliedsind von dem Treuhandkonto aus dem Mietpool an den WEG-Verwalter zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaftzu zahlen.4. VollmachtTeil II: Vertragswerk2. Teilungserklärung4.1Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt, namens und im Auftrag der den Mietpool angeschlossenenWohnungseigentümer/Poolmitglieder ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut eigenerWahl zu eröffnen und zu führen.4.2Das Poolmitglied bevollmächtigt in seinem Namen und für seine Rechnung den Mietpoolverwalterdas Wohnungseigentum zu vermieten. Dabei steht es dem Mietpoolverwalter frei, die Vermietungdurch Dritte vornehmen zu lassen. Der Mietpoolverwalter wird ausdrücklich bevollmächtigt, Mietrückständevon mehr als zwei Monaten im Namen des Eigentümers und des Mietpools gerichtlichgeltend zu machen.Er ist darüber hinaus berechtigt, Mieterhöhungsverlangen geltend zu machen und alle im Zusammenhangmit der Verwaltung der Mietsache zu regelnden Fragen nach pflichtgemäßem Ermessengegenüber Personen, Gesellschaften, Behörden und den Gerichten zu vertreten. Dazu wird er auchausdrücklich bevollmächtigt, für die Prozessführung einem Rechtsanwalt seiner Wahl Auftrag undVollmacht zu erteilen.4.3Sofern das Poolmitglied nicht an der jährlichen vom WEG-Verwalter einberufenen Eigentümerversammlungteilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den Eigentümer zu vertreten und insofernsein Stimmrecht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Poolmitgliedes einen Anwalt seinerWahl zu bevollmächtigen.5. Laufzeit5.1Beide Parteien sind berechtigt, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresendeden vorliegenden Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.5.2Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund liegtauch bei Vermögensverfall des Wohnungseigentümers, gegen ihn eingeleitete Zwangsvollstrekkungsmaßnahmenbzw. der drohenden Zwangsversteigerung der Wohnung vor.5.3Der Vertrag endet mit Beendigung der Tätigkeit der GRK Hausverwaltung GmbH als Mietpoolverwalterbzw. mit Ausscheiden des Poolmitglieds aus dem Mietpool.<strong>105</strong>

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