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Essener Straße 105 - 113 - Junge denkmalgeschützte ...

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1. KaufvertragAbweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten sind oderwenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer zumutbarsind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des Käufersbetreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßenGebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen dürfenGüte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern. Hinsichtlich derWohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden Flächengrößen,errechnet nach der II. BerechnungsVO i.d.F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone und Terrassensind dabei mit 50 % berücksichtigt. Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wennsie nicht durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengrößemehr als drei vom Hundert nach unten abweichen.3.Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanzund Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligtenbewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung undAufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität einesNeubaus erreicht wird. Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und ausdrücklichvon den Vertragsbeteiligten akzeptiert.Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird klargestellt, dass sich die zu erbringenden Leistungenauf diejenigen beschränken, die in der o.g. Baubeschreibung aufgeführt sind.6.Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens ___________________ bezugsfertigund bis spätestens ______________________ vollständig fertig zu stellen.Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser Frist ausgeführt werden, hat sieder Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen. Die Abnahme des Vertragsgegenstandesbei Bezugsfertigkeitwird dadurch nicht berührt. Behinderungen bei der Herstellung des Vertragsgegenstandesaus Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausführungvon Sonderwünschen, verlängern die Herstellungsfrist um die Dauer der Behinderung.IV. Kaufpreis1.Der Kaufpreis beträgt _____________________ E,– in Worten: ___________________________________________________ Euro –.Hiervon entfallen auf– das Grundstück ____________________ E,– die Altbausubstanz ____________________ E,– Bauleistung / nachträgliche Sanierungsleistungen ____________________ E,(–PKW-Stellplatz ____________________ E).4.Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.2.Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch dasAmt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt.5.Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht.Eigenleistungen des Käufers sind vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und inAbstimmung mit diesem zulässig; Gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte.Der Käufer darf die Baustelle auf eigene Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugenund sich über die Ausführung seiner genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei dieAnweisungen der Bauleitung zu beachten.Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist unddas Finanzamt jederzeit eine andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seineErfüllungsgehilfen haften für diese Aufteilung.3.Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten desVerkäufers.4.Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.80 Objekt: Leipzig, <strong>Essener</strong> Straße <strong>105</strong> · 107 · 109 · 111 · <strong>113</strong>/WE

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