Gesellschafts- politische Kommentare - Leo Schütze Gmbh
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gpk SONDERAUSGABE GESELLSCHAFTSPOLITISCHE KOMMENTARE Nr. 3/07 – September 2007 – Seite 48<br />
● Erhöhung der Quote fachärztlich betreuter Patienten,<br />
● Koordinierte Übergänge zwischen den beteiligten<br />
Sektoren der Behandlungskette,<br />
● Reduktion des Anteils von Patienten mit funktionalem<br />
Endstadium,<br />
● Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Rheumatoiden<br />
Arthritis als Teilnahmevoraussetzung für<br />
Vertragsärzte/innen,<br />
● Kompetente Ansprechpartner für den Hausarzt/<br />
die Hausärztin in der Koordinationsstelle, Unterstützung<br />
zur optimalen Patientenversorgung.<br />
b) Eine Verringerung der Folgekosten der Rheumatoiden<br />
Arthritis durch:<br />
● frühere und genauere Diagnosestellung durch geschulte<br />
Ärzte/innen,<br />
● Abbau von Doppeldiagnostiken (labor- und gerätebasiert)<br />
und Vermeidung unqualifizierter Diagnoseverfahren,<br />
● Reduktion der stationären Aufenthalte von Patienten,<br />
● Reduktion von Arbeitsunfähigkeitszeiten,<br />
● Reduktion der Erwerbsunfähigkeit,<br />
● Reduktion der Arzneimittelkosten durch Festlegung<br />
einer wirtschaftlichen Verordnungsweise und<br />
kontrolliertem Umgang mit neuen (teuren) Medikamenten,<br />
● öffentliche Ausschreibung der Medikamentenversorgung<br />
(Apotheken),<br />
● Abschluss von Rabattverträgen nach § 130 a<br />
Abs. 8 SGB V mit Arzneimittelherstellern,<br />
● Informationsangebote und Schulungsveranstaltungen<br />
für Patienten.<br />
c) Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen<br />
der AOK Schleswig-Holstein und Leistungserbringern<br />
durch:<br />
● Vereinbarung der Erfüllung und Dokumentation<br />
von Qualitätsstandards (Ziel: Verbesserung des<br />
Disease Activity Score (DAS) der Patienten).<br />
● mehr Transparenz über Behandlungsverlauf, Behandlungserfolg<br />
und Behandlungskosten (Versorgungsdaten).<br />
3.2 Management und Vergütung<br />
Für die Organisation und Dokumentation der Integrierten<br />
Versorgung hat das Städtische Krankenhaus<br />
Kiel eine „Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Koordinationsstelle<br />
übernimmt die im Rahmen der Integrierten<br />
Versorgung notwendigen administrativen<br />
Aufgaben der Patientenverwaltung und der Patientensteuerung<br />
und ist zentraler Ansprechpartner für alle<br />
Leistungserbringer und Patienten.<br />
Ziel der Koordinationsstelle ist die Information über<br />
die Integrierte Versorgung und die Gewährleistung<br />
der sektorübergreifenden Versorgung der Patienten.<br />
Sie wählt die teilnehmenden Patienten nach Schweregraden<br />
aus und führt die vierteljährliche und abschließende<br />
Dokumentation des Krankheitszustandes<br />
durch. Auf diese Weise tritt das Städtische Krankenhaus<br />
Kiel in der Rechtsbeziehung gegenüber<br />
der AOK Schleswig-Holstein als Managementgesellschaft<br />
gem. § 140 b Abs. 1 Nr. 4 auf (s. Abbildung 2,<br />
S. 49).<br />
Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für<br />
eingeschriebene Versicherte erfolgt nach Maßgabe<br />
des aktuellen EBM über die Kassenärztliche Vereinigung<br />
Schleswig-Holstein (KVSH), soweit im Vertrag<br />
über die Integrierte Versorgung keine abweichenden<br />
Regelungen vereinbart wurden.<br />
Die Vergütung der stationären Leistungen erfolgt<br />
grundsätzlich nach den entsprechenden DRGs und<br />
der gültigen Entgeltvereinbarung des Städtischen<br />
Krankenhauses Kiel. Darüber hinaus sind außerbudgetäre<br />
Leistungsfälle mit individuellen Konditionen<br />
vereinbart.<br />
Für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Integrierten<br />
Versorgung erhalten die teilnehmenden Vertragsärzte<br />
eine Vergütung, die über Pseudoziffern mit der<br />
Koordinationsstelle im Städtischen Krankenhaus Kiel<br />
abgerechnet wird. Auch Praxen für Krankengymnastik,<br />
Ergotherapie und Physikalische Therapie rechnen<br />
ihre Leistungen mit der Koordinationsstelle im<br />
Städtischen Krankenhaus Kiel ab.<br />
Die an diesem Vertrag teilnehmende/n Apotheke/n<br />
stellen die im Rahmen der Integrierten Versorgung<br />
verordneten Arzneimittel direkt der Koordinationsstelle<br />
in Rechnung.<br />
Um die Vergütung der zusätzlichen Leistungen, die im<br />
Rahmen der Integrierten Versorgung erbracht werden,<br />
zu refinanzieren, haben die Vertragspartner die<br />
Arzneimittelversorgung öffentlich ausgeschrieben.<br />
Grundlage hierfür ist § 129 Abs. 5 b SGB V, nach dem