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Gesellschafts- politische Kommentare - Leo Schütze Gmbh

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gpk SONDERAUSGABE GESELLSCHAFTSPOLITISCHE KOMMENTARE Nr. 3/07 – September 2007 – Seite 48<br />

● Erhöhung der Quote fachärztlich betreuter Patienten,<br />

● Koordinierte Übergänge zwischen den beteiligten<br />

Sektoren der Behandlungskette,<br />

● Reduktion des Anteils von Patienten mit funktionalem<br />

Endstadium,<br />

● Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Rheumatoiden<br />

Arthritis als Teilnahmevoraussetzung für<br />

Vertragsärzte/innen,<br />

● Kompetente Ansprechpartner für den Hausarzt/<br />

die Hausärztin in der Koordinationsstelle, Unterstützung<br />

zur optimalen Patientenversorgung.<br />

b) Eine Verringerung der Folgekosten der Rheumatoiden<br />

Arthritis durch:<br />

● frühere und genauere Diagnosestellung durch geschulte<br />

Ärzte/innen,<br />

● Abbau von Doppeldiagnostiken (labor- und gerätebasiert)<br />

und Vermeidung unqualifizierter Diagnoseverfahren,<br />

● Reduktion der stationären Aufenthalte von Patienten,<br />

● Reduktion von Arbeitsunfähigkeitszeiten,<br />

● Reduktion der Erwerbsunfähigkeit,<br />

● Reduktion der Arzneimittelkosten durch Festlegung<br />

einer wirtschaftlichen Verordnungsweise und<br />

kontrolliertem Umgang mit neuen (teuren) Medikamenten,<br />

● öffentliche Ausschreibung der Medikamentenversorgung<br />

(Apotheken),<br />

● Abschluss von Rabattverträgen nach § 130 a<br />

Abs. 8 SGB V mit Arzneimittelherstellern,<br />

● Informationsangebote und Schulungsveranstaltungen<br />

für Patienten.<br />

c) Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen<br />

der AOK Schleswig-Holstein und Leistungserbringern<br />

durch:<br />

● Vereinbarung der Erfüllung und Dokumentation<br />

von Qualitätsstandards (Ziel: Verbesserung des<br />

Disease Activity Score (DAS) der Patienten).<br />

● mehr Transparenz über Behandlungsverlauf, Behandlungserfolg<br />

und Behandlungskosten (Versorgungsdaten).<br />

3.2 Management und Vergütung<br />

Für die Organisation und Dokumentation der Integrierten<br />

Versorgung hat das Städtische Krankenhaus<br />

Kiel eine „Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Koordinationsstelle<br />

übernimmt die im Rahmen der Integrierten<br />

Versorgung notwendigen administrativen<br />

Aufgaben der Patientenverwaltung und der Patientensteuerung<br />

und ist zentraler Ansprechpartner für alle<br />

Leistungserbringer und Patienten.<br />

Ziel der Koordinationsstelle ist die Information über<br />

die Integrierte Versorgung und die Gewährleistung<br />

der sektorübergreifenden Versorgung der Patienten.<br />

Sie wählt die teilnehmenden Patienten nach Schweregraden<br />

aus und führt die vierteljährliche und abschließende<br />

Dokumentation des Krankheitszustandes<br />

durch. Auf diese Weise tritt das Städtische Krankenhaus<br />

Kiel in der Rechtsbeziehung gegenüber<br />

der AOK Schleswig-Holstein als Managementgesellschaft<br />

gem. § 140 b Abs. 1 Nr. 4 auf (s. Abbildung 2,<br />

S. 49).<br />

Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für<br />

eingeschriebene Versicherte erfolgt nach Maßgabe<br />

des aktuellen EBM über die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Schleswig-Holstein (KVSH), soweit im Vertrag<br />

über die Integrierte Versorgung keine abweichenden<br />

Regelungen vereinbart wurden.<br />

Die Vergütung der stationären Leistungen erfolgt<br />

grundsätzlich nach den entsprechenden DRGs und<br />

der gültigen Entgeltvereinbarung des Städtischen<br />

Krankenhauses Kiel. Darüber hinaus sind außerbudgetäre<br />

Leistungsfälle mit individuellen Konditionen<br />

vereinbart.<br />

Für zusätzliche Leistungen im Rahmen der Integrierten<br />

Versorgung erhalten die teilnehmenden Vertragsärzte<br />

eine Vergütung, die über Pseudoziffern mit der<br />

Koordinationsstelle im Städtischen Krankenhaus Kiel<br />

abgerechnet wird. Auch Praxen für Krankengymnastik,<br />

Ergotherapie und Physikalische Therapie rechnen<br />

ihre Leistungen mit der Koordinationsstelle im<br />

Städtischen Krankenhaus Kiel ab.<br />

Die an diesem Vertrag teilnehmende/n Apotheke/n<br />

stellen die im Rahmen der Integrierten Versorgung<br />

verordneten Arzneimittel direkt der Koordinationsstelle<br />

in Rechnung.<br />

Um die Vergütung der zusätzlichen Leistungen, die im<br />

Rahmen der Integrierten Versorgung erbracht werden,<br />

zu refinanzieren, haben die Vertragspartner die<br />

Arzneimittelversorgung öffentlich ausgeschrieben.<br />

Grundlage hierfür ist § 129 Abs. 5 b SGB V, nach dem

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