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Reader-TTIP-stand-Februar-2014

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Die Daseinsvorsorge (Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) hat einen hohenStellenwert innerhalb der Europäischen Union, und ihre hohe Qualität in kommunalerVerantwortung darf durch <strong>TTIP</strong> nicht bedroht werden.Eine Öffnung des Dienstleistungsbereiches via Modus 4 (vorübergehende Einreise vonnatürlichen Personen) darf den Arbeitsbedingungen in der EU (gl eiche Entlohnung undGleichbehandlung) nicht entgegenwirken. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ortmuss auch hier gelten. Es muss klare Regeln für die Beilegung von Konflikten geben. Im Fallevon Störungen des europäischen Arbeitsmarktes müssen Schutzklauseln greifen.Zurzeit wird ein erheblicher politischer Druck für eine zügige Verhandlung und einen schnellenVertragsabschluss ausgeübt. Hier ist klar Vorsicht geboten. Es kann nicht sein, dassvorschnell ein unfertiges Abkommen unterzeichnet wird. Dann besteht die Gefahr, dasswichtige Detailfragen undemokratisch nachverhandelt oder in Regelungsausschüssenaufgearbeitet werden sollen. Qualität ist vor Zeitgewinn zu stellen, damit kein Abkommenunterschrieben wird, das den europäischen Unternehmen, Arbeitnehmer_innen undBürger_innen keine greifbaren und beträchtlichen Vorzüge bietet. Bei einem so komplexenAbkommen, einem so großen Handelsvolumen und so prinzipiellen Fragen gilt allemal wie imStraßenverkehr: Sicherheit vor Schnelligkeit!4) Nicht verhandelbarDer NSA-Skandal hat das Vertrauen zwischen den Handelspartnern nachhaltig beeinträchtig.Er hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zwischen der EU und den USA zurAktivität von Geheimdiensten und deren Umgang mit Daten deutlich gemacht. Ohne einsolches Abkommen, welches parallel zum <strong>TTIP</strong>-Abkommen verhandelt werden muss undwelches den rechtlichen Schutz europäischer Bürger vor Datenspionage (Gleichstellung mitUS-Bürgern) garantieren muss, wird eine Zustimmung zum <strong>TTIP</strong>-Abkommen fürSozialdemokraten nicht möglich sein.Ein besonders kritischer Punkt im <strong>TTIP</strong>-Verhandlungsprozess ist die Frage desInvestitionsschutzes. Offenbar wollen US-Verhandler und die Europäische Kommission hiereinen sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus vereinbaren. Dies würde esInvestoren ermöglichen, die EU oder Mitgliedsstaaten jenseits vom normalen juristischenVerfahren vor internationalen Schiedsgerichten direkt auf Entschädigung für entgangeneGewinne zu verklagen. Diese Schiedsgerichte sind höchst intransparent. So würde es privatenInvestoren ermöglicht, gegen von souveränen Staaten erlassene Gesetzgebung auch in denwichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt oder Verbraucherschutz vorzugehen. Das Beispielvon Vattenfall mit dem Versuch einer Klage gegen Deutschland auf 3,7 Milliarden EuroSchadenersatz im Rahmen des Atomausstiegs sollte warnendes Beispiel sein. Oft reicht aberauch allein die Androhung einer Klage, um Gesetzgebung zu verhindern oder zu verwässern.Zudem besteht die Gefahr, dass Investoren aus den USA, die in der EU tätig sind, auf diesemWege größere Rechte eingeräumt werden, als sie europäischen Unternehmen gewährt sind.Ein Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus zwischen Staaten mit zuverlässigen undentwickelten Rechtssystemen wie im Falle von <strong>TTIP</strong> ist aus Sicht der Sozialdemokratendeshalb abzulehnen. Australien hat in einem bilateralen Handelsabkommen mit den USA demVerlangen nach einem solchen Mechanismus eine Absage erteilt. Dies sollte als Vorbilddienen.5) Wer hat den Nutzen?Schon jetzt ist das Handelsvolumen mit den USA sehr groß (pro Tag werden etwa Güter undDienstleistungen im Wert von zwei Milliarden Euro bewegt). Etwa 15 Millionen Arbeitsplätzehängen an diesem Handel auf beiden Seiten des Atlantiks. Nun gibt es mehrere Studien übermögliche Effekte eines <strong>TTIP</strong> (EU -Kommission, Centre for Economic Policy Research,

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