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03/2013 Wirtschaftspolitische Informationen: Wachstum und Wohl<strong>stand</strong> durch Liberalisierung? Seite - 14 -chanismus einzubeziehen. Ein „Ausklammern“ dieserRechtsbereiche entspricht offenbar den Vorstellungender EU-Kommission.Dass der Investitionsschutz nicht das Recht der Staatenbeschränken sollte, soziale oder ökologische Interessendurch eine entsprechende Regulierung der Märktedurchzusetzen, ist nur in Nebensätzen des Mandats alsangestrebtes Ziel formuliert. Wenn aber der Investitionsschutzim Vertrag nicht ausdrücklich beschränktwird auf einen sehr eng und klar definierten „Eigentumsbegriff“,der z.B. eine Garantie für bestimmte Renditezieleausschließt, sind Klagen der Investoren gegenVerbesserungen im Bereich der Arbeitnehmerrechtesowie im Bereich der sozialen und ökologischen StandardsTür und Tor geöffnet. Das würde auch die Hoffnungder US-amerikanischen Gewerkschaften auf eineRatifizierung der IAO-Kernarbeitsnormen zunichtemachen(siehe auch die Position der American Federationof Labor and Congress of Industrial Organization –AFL-CIO).3. Wie geht es weiter?Der Glanz und der Glaube an den Nutzen einer ungezügeltenGlobalisierung durch Liberalisierung der Märktehaben mit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrisedeutliche Kratzer bekommen und Zweifel geweckt. DieMenschen haben zu spüren bekommen, welchenSchaden deregulierte bzw. liberalisierte globale Finanzmärkteanrichten können. Märkte sind nicht vollkommen.Die Politik war bislang nicht in der Lage, dieenthemmten Finanzmärkte durch eine zuverlässige,verständliche und transparente Regulierung wirksam indie Schranken zu weisen.Diese Erfahrung sollte unsere Wachsamkeit schärfen,was alle weiteren Schritte in Richtung einer umfassenderenGlobalisierung betrifft. Dazu gehört auch dasFreihandels- und Investitionsabkommen zwischen denUSA und der EU.Angesichts der zu erwartenden moderaten bzw. unsicherenWachstumseffekte in unbekannten Zeiträumen,die eine solche Liberalisierung mit sich brächte, sindfolgende Risiken zu bedenken:1. Gefährdung hoher Arbeits-, Sozial- und Umwelt<strong>stand</strong>ards,die für die Europäische Wertegemeinschaftwohlfahrtsstiftend sind,2. Gefahr des Verlustes an demokratischer Kontrolledadurch, dass die Regeln zur Schaffung und Überwachungder Freihandelszone in außerparlamentarischenGremien verhandelt werden,3. weitreichender völkerrechtlich abgesicherter Investitionsschutz,der im Extremfall auch unter Missachtungvon grundlegenden internationalen Arbeitsnormendurchgesetzt werden kann.Unverzichtbar ist aus Sicht der IG Metall gemeinsammit den anderen DGB-Gewerkschaften die Ratifizierungder Kernarbeitsnormen der InternationalenArbeitsorganisation (IAO). Obwohl die USA Mitgliedder IAO sind, haben sie – im Gegensatz zu Deutschlandund weiteren über 120 IAO-Mitgliedsstaaten –zentrale Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert.Die acht Kernarbeitsnormen derInternationalen Arbeitsorganisation (IAO)87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz desVereinigungsrechts, 1948*Artikel 2: Die Arbeitnehmer und dieArbeitgeber … haben das Recht,… Organisationen nach eigener Wahl zubilden und solchen Organisationen beizutreten,wobei lediglich die Bedingung gilt,dass sie deren Satzung einhalten.98 – Vereinigungsrecht und Recht zuKollektivverhandlungen, 1949*29 – Zwangsarbeit, 1930*105 – Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957100 – Gleichheit des Entgelts männlicher undweiblicher Arbeitskräfte für gleichwertigeArbeit, 1951*111 – Diskriminierung in Beschäftigung undBeruf, 1958*138 – Mindestalter für die Zulassung zurBeschäftigung, 1973*182 – Verbot und unverzügliche Maßnahmen zurBeseitigung der schlimmsten Formen derKinderarbeit, 1999*= Kernarbeitsnormen, die nicht von den USAratifiziert wurden, Stand: August 2013Im Zuge der Verhandlungen gilt es, höchste internationaleArbeits-, Umwelt- und Sozial<strong>stand</strong>ards zu verteidigenund sich darüber hinaus einer Entwertung und Reduktionbestehender nationaler, bzw. europäischerUmwelt<strong>stand</strong>ards zu widersetzen. Sie sind Errungenschaftendemokratischer Prozesse und Ausdruck gesellschaftlicherWohlfahrt.Besonders kritisch ist, dass das Verhandlungsmandatder EU-Kommission bislang als „geheimes“ Dokumentbehandelt wird. Dies schränkte eine demokratische undtransparente Debatte während der Vorbereitungsphasefür das Verhandlungsmandat und in der ersten Verhandlungsphaseein. DIE LINKE forderte die Bundesregierungauf, das Verhandlungsmandat für die EU-Kommission abzulehnen. SPD und Grüne drängten imDeutschen Bundestag auf eine regelmäßige, umfassendeund kontinuierliche Information.

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