03/2013 Wirtschaftspolitische Informationen: Wachstum und Wohl<strong>stand</strong> durch Liberalisierung? Seite - 13 -zial genutzt werden können. Allerdings besteht großeSkepsis hinsichtlich des Umfangs des Wachstumsschubsund somit eines wirksamen Beitrags zur Überwindungder Krise im Euroraum.Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Entscheidendsind Transparenz und Beteiligung der Parlamente undZivilgesellschaften. Aufgrund bisheriger Erfahrungenvon IndustriAll Europe bei der Überwachung von Freihandelsabkommengenügt es nicht, Zivilgesellschaften(NGOs) in einer Art „Beratungsgremium“ zu berücksichtigen(z.B. nach dem Vorbild der „Advisory-Group“ unterBeteiligung von NGOs im Rahmen des Süd-Korea-EU-Freihandelsabkommens). Mehr Kontrolle und Öffentlichkeitkann erreicht werden, wenn es gelingt, eine bilateraleparlamentarische Kommission zu bilden unterEinbeziehung von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbändenund anderen NGOs – so die Empfehlung von IndustriAllEurope. Dass dies so kommen wird, muss bezweifeltwerden, es wäre ein Novum im Spektrum bisherigerFreihandelsabkommen der EU.Zentrale Positionen des DGB zurFreihandels- und Investitionspartnerschaftzwischen der EU und den USAumfassende demokratische Beteiligung undKontrolle durch die Parlamente und die Zivilgesellschaften,klare, verbindliche und durchsetzbare Regelungenzum Schutz und Ausbau von Beschäftigtenrechtensowie von Sozial- und Umwelt<strong>stand</strong>ardsund keine Behinderung von sozialenund ökologischen staatlichen Regulierungen,eine Garantie dafür, dass für entsandte Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer mindestensdieselben Arbeits<strong>stand</strong>ards und -rechte gelten,wie für andere Beschäftigte im Zielland,keine weitere Liberalisierung oder Privatisierungöffentlicher Bereiche – insbesondere öffentlicherDienstleistungen – oder Vereinbarungen,die eine Regulierung behindern,keine Regelungen zum Investitionsschutz, diezu einer Beeinträchtigung von Arbeitnehmerrechtenführen können oder die Möglichkeit desStaates beschränken, sinnvolle Regelungen imöffentlichen Interesse und / oder zum Schutzder Umwelt zu erlassen.Die Verhandlungen müssen als Chance ver<strong>stand</strong>enwerden, ein hohes Niveau internationaler Arbeitsschutz<strong>stand</strong>ardszu erreichen bzw. zu sichern. ZentraleForderung der DGB-Position ist, dass im Rahmendes Freihandelsabkommens zumindest die grundlegendenKernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO) auch von den USA ratifiziert werden.Bislang ratifizierten die USA nicht die Konventionen 87und 98 zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen.Wenn die Arbeitnehmerrechte inden USA im Zuge der Verhandlungen auf einen höherenStandard gehoben werden, ist das ein Erfolg.Darüber hinaus sollten auch IAO-Konventionen überGesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und weitereprioritäre Übereinkommen (Konvention Nr. 81 und 129über Arbeitsinspektionen bzw. -aufsicht, Nr. 122 zurBeschäftigungspolitik und Nr. 144 über die Einbeziehungder sogenannten Sozialpartner) ratifiziert und umgesetztwerden.Was nützt das Recht, informiert und gehört zu werden,wenn Missstände nicht benannt und durch ein zuverlässigesVerfahren im Rahmen des erprobten „Streitbeilegungsverfahrens“der Welthandelsorganisation ausgeräumtwerden können? Es entspricht der Regel bisherigerFreihandelsabkommen, einen umfassenden Investitionsschutzdurch ein „allgemeines Streitbeilegungsverfahren“zu sichern.Besser wäre, die Wechselkurse zu stabilisieren undglobale Ungleichgewichte abzubauen, indem Wirtschaftspolitikländerübergreifend stärker koordiniertwird. Auch eine gemeinsame Initiative gegen Steuerfluchtund -vermeidung sowie die Einführung einerweltweiten Finanztransaktionssteuer wären zielführend,denn die Steuereinnahmen könnten zur Finanzierungnotwendiger Investitionen in die europäische Infrastrukturbeitragen. So käme es zu einem unmittelbarenWachstumsimpuls mit Multiplikatorwirkung, anstatt aufmittel- bis langfristige produktivitätssteigernde und kostensenkendeWirkungen durch die Liberalisierung desHandels zu vertrauen.Unter diesem Schutz kam es auch zu Klagen von Investorengegenüber Staaten, wenn deren Renditeerwartungenund -ziele durch staatliche energie- und umumweltpolitischeMaßnahmen vereitelt wurden (z.B.„Energiewende“: Vattenfall vs. Bundesrepublik Deutschland).Nach Auffassung der DGB-Gewerkschaften darfder Investitions- und damit Renditeschutz nicht so weitgehen, dass die Regulierungsmöglichkeiten der Staatenim Interesse der Menschen oder der Umwelt beschnittenwerden.Um einen gerechten Ausgleich der Interessen zu erreichen,sollte darüber hinaus der allgemeine Streitbeilegungsmechanismusauch für alle Regelungen zu Arbeitnehmerrechtenund mit sozialem und ökologischemBezug gelten. Hier geht es um ein unabhängiges undtransparentes Beschwerdeverfahren mit einem Austauschvon Informationen zwischen Regierungen, Gewerkschaftenund Arbeitgeberverbänden sowie anderenNGOs und unabhängigen Experten der InternationalenArbeitsorganisation.Nach alledem, was bislang bekannt wurde, siehtdas Verhandlungsmandat nicht vor, auch Auseinandersetzungenim Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechtensowie sozialen und ökologischenBelangen in den allgemeinen Streitbeilegungsme-
03/2013 Wirtschaftspolitische Informationen: Wachstum und Wohl<strong>stand</strong> durch Liberalisierung? Seite - 14 -chanismus einzubeziehen. Ein „Ausklammern“ dieserRechtsbereiche entspricht offenbar den Vorstellungender EU-Kommission.Dass der Investitionsschutz nicht das Recht der Staatenbeschränken sollte, soziale oder ökologische Interessendurch eine entsprechende Regulierung der Märktedurchzusetzen, ist nur in Nebensätzen des Mandats alsangestrebtes Ziel formuliert. Wenn aber der Investitionsschutzim Vertrag nicht ausdrücklich beschränktwird auf einen sehr eng und klar definierten „Eigentumsbegriff“,der z.B. eine Garantie für bestimmte Renditezieleausschließt, sind Klagen der Investoren gegenVerbesserungen im Bereich der Arbeitnehmerrechtesowie im Bereich der sozialen und ökologischen StandardsTür und Tor geöffnet. Das würde auch die Hoffnungder US-amerikanischen Gewerkschaften auf eineRatifizierung der IAO-Kernarbeitsnormen zunichtemachen(siehe auch die Position der American Federationof Labor and Congress of Industrial Organization –AFL-CIO).3. Wie geht es weiter?Der Glanz und der Glaube an den Nutzen einer ungezügeltenGlobalisierung durch Liberalisierung der Märktehaben mit der letzten Finanz- und Wirtschaftskrisedeutliche Kratzer bekommen und Zweifel geweckt. DieMenschen haben zu spüren bekommen, welchenSchaden deregulierte bzw. liberalisierte globale Finanzmärkteanrichten können. Märkte sind nicht vollkommen.Die Politik war bislang nicht in der Lage, dieenthemmten Finanzmärkte durch eine zuverlässige,verständliche und transparente Regulierung wirksam indie Schranken zu weisen.Diese Erfahrung sollte unsere Wachsamkeit schärfen,was alle weiteren Schritte in Richtung einer umfassenderenGlobalisierung betrifft. Dazu gehört auch dasFreihandels- und Investitionsabkommen zwischen denUSA und der EU.Angesichts der zu erwartenden moderaten bzw. unsicherenWachstumseffekte in unbekannten Zeiträumen,die eine solche Liberalisierung mit sich brächte, sindfolgende Risiken zu bedenken:1. Gefährdung hoher Arbeits-, Sozial- und Umwelt<strong>stand</strong>ards,die für die Europäische Wertegemeinschaftwohlfahrtsstiftend sind,2. Gefahr des Verlustes an demokratischer Kontrolledadurch, dass die Regeln zur Schaffung und Überwachungder Freihandelszone in außerparlamentarischenGremien verhandelt werden,3. weitreichender völkerrechtlich abgesicherter Investitionsschutz,der im Extremfall auch unter Missachtungvon grundlegenden internationalen Arbeitsnormendurchgesetzt werden kann.Unverzichtbar ist aus Sicht der IG Metall gemeinsammit den anderen DGB-Gewerkschaften die Ratifizierungder Kernarbeitsnormen der InternationalenArbeitsorganisation (IAO). Obwohl die USA Mitgliedder IAO sind, haben sie – im Gegensatz zu Deutschlandund weiteren über 120 IAO-Mitgliedsstaaten –zentrale Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert.Die acht Kernarbeitsnormen derInternationalen Arbeitsorganisation (IAO)87 – Vereinigungsfreiheit und Schutz desVereinigungsrechts, 1948*Artikel 2: Die Arbeitnehmer und dieArbeitgeber … haben das Recht,… Organisationen nach eigener Wahl zubilden und solchen Organisationen beizutreten,wobei lediglich die Bedingung gilt,dass sie deren Satzung einhalten.98 – Vereinigungsrecht und Recht zuKollektivverhandlungen, 1949*29 – Zwangsarbeit, 1930*105 – Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957100 – Gleichheit des Entgelts männlicher undweiblicher Arbeitskräfte für gleichwertigeArbeit, 1951*111 – Diskriminierung in Beschäftigung undBeruf, 1958*138 – Mindestalter für die Zulassung zurBeschäftigung, 1973*182 – Verbot und unverzügliche Maßnahmen zurBeseitigung der schlimmsten Formen derKinderarbeit, 1999*= Kernarbeitsnormen, die nicht von den USAratifiziert wurden, Stand: August 2013Im Zuge der Verhandlungen gilt es, höchste internationaleArbeits-, Umwelt- und Sozial<strong>stand</strong>ards zu verteidigenund sich darüber hinaus einer Entwertung und Reduktionbestehender nationaler, bzw. europäischerUmwelt<strong>stand</strong>ards zu widersetzen. Sie sind Errungenschaftendemokratischer Prozesse und Ausdruck gesellschaftlicherWohlfahrt.Besonders kritisch ist, dass das Verhandlungsmandatder EU-Kommission bislang als „geheimes“ Dokumentbehandelt wird. Dies schränkte eine demokratische undtransparente Debatte während der Vorbereitungsphasefür das Verhandlungsmandat und in der ersten Verhandlungsphaseein. DIE LINKE forderte die Bundesregierungauf, das Verhandlungsmandat für die EU-Kommission abzulehnen. SPD und Grüne drängten imDeutschen Bundestag auf eine regelmäßige, umfassendeund kontinuierliche Information.