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Reader-TTIP-stand-Februar-2014

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ver.di Bundesvor<strong>stand</strong> Berlin – Seite 15in den USA, Sicherung von Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechten in transatlantischenUnternehmen auf höchsten Standard. Wenn Beschäftigten zur Arbeit in die USAoder nach Europa entsandt werden, dann muss das Ziellandprinzip gelten: GleicherLohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.• Die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ebenfalls auf höchstem Niveaugeschützt werden. Der Schutz von persönlichen Daten und der Schutz von Urheberrechtenmuss gewährleistet werden.• Öffentliche Dienstleistungen sind aus dem Abkommen auszuklammern. Bisherige EU-Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen dürfen nicht durch die Hintertürdurch das <strong>TTIP</strong> bedroht werden. Das in der EU geltende Subsidiaritätsprinzip,wonach Kommunen, Länder und Mitgliedsstaaten ihre Daseinsvorsorge weitgehendselbst gestalten, muss strikt beachtet werden. Auch für das öffentliche Beschaffungswesendürfen keine Regelungen erfolgen, die zu weiterer Liberalisierung oder Privatisierungöffentlicher Dienstleistungen führen.• Investoren/Staat-Streitschlichtungsmechanismen sichern einseitig die Privilegien für Investoren.Sie schützen ihre Profite und bewahren sie vor den Kosten von notwendigensozialen und ökologischen Veränderungen in den Vertragsstaaten. Deshalb lehnen wirInvestoren/Staat-Streitschlichtungsverfahren im <strong>TTIP</strong> ab. Die Rechtsordnungen beiderWirtschaftsräume bieten ausreichenden Schutz für Investoren.• Die Entscheidung der EU nicht über audiovisuelle Dienstleistungen als Träger kulturellerVielfalt zu verhandeln, muss ebenso Be<strong>stand</strong> haben wie die UNESCO-Konvention zumSchutz der Vielfalt der Kultur.Wenn diese Mindestanforderungen an ein transatlantisches Freihandelsabkommen nicht erfülltwerden, dann bleibt nur die Ablehnung. In den nächsten Monaten wird ver.di gemeinsammit seinen Bündnispartnern das <strong>TTIP</strong> zum Gegen<strong>stand</strong> gesellschaftlicher Auseinandersetzungenmachen.

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