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Reader-TTIP-stand-Februar-2014

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Vorwort von Hilde Mattheis, MdBLiebe Genossinnen und Genossen,die EU und die USA verhandeln über ein Freihandelsabkommen bei dem es nicht nur umzollfreien Handel geht, sondern auch um gemeinsame Standards.Verbraucherschützer, Gewerkschaften und andere Organisationen machen zu recht auf dieGefahren aufmerksam. Und auch in der EU-Kommission wird die Debatte zunehmendkritischer.Nun hat der politische Druck für einen ersten Schritt zu mehr Transparenz bei denVerhandlungen über ein Freihandelsabkommen der EU mit den USA geführt.Dazu hat sicher auch die Kampagne von www.campact.de beigetragen, die innerhalb einesMonats über 320.000 Menschen zur Unterschrift gegen das geplante TransatlantischeFreihandelsabkommen (<strong>TTIP</strong>) zwischen der EU und den USA bewegen konnte.Der zuständige EU-Handelskommissar hat in einer Teilfrage – dem sogenanntenInvestitionsschutz für Unternehmen - die Verhandlungen für 3 Monate ausgesetzt und willeine öffentliche Befragung abwarten, bevor sie fortgesetzt werden sollen.Die zur Diskussion stehenden Investitionsschutzklauseln sollen Streitigkeiten vonUnternehmen mit Staaten vor einem eigens dafür installierten Schiedsgericht regeln, dasjedoch weder demokratisch legitimiert noch kontrolliert ist.Die Unternehmen könnten damit praktisch außerhalb staatlicher Rechtssysteme unbegrenztSchadensersatzansprüche geltend machen und sie so vor „ungerechtfertigten“ Ansprüchenetwa durch die europäische Umwelt- oder Sozialgesetzgebung schützen.Die bisherigen Verhandlungen wurden entgegen der sonstigen EU-Praxis mit wenigTransparenz und Beteiligung von Parlamenten und der Öffentlichkeit geführt. So hatte dieEU-Kommission den Text des Verhandlungsmandats nicht vollständig veröffentlicht.Der Begriff Freihandel scheint aufgrund von Verhandlungen in der Vergangenheit vor allemmit dem Abbau von Zöllen und Subventionen verknüpft zu sein, aber diese Fragen spielenkeine wesentliche Rolle mehr. Bei dem auszuhandelnden Abkommen geht es vielmehr umsogenannte „nicht tarifäre Handelshemmnisse“. Es geht im Wesentlichen um dieAngleichung und Harmonisierung von Schutzregeln und Standards.Dabei prallen jedoch zwei völlig unterschiedliche Regelungssysteme aufeinander: Währenddie EU nach dem Prinzip der Prävention Zulassungen etwa für Gentechnikproduktegenehmigt, wird in den USA das Verbot erst dann ausgesprochen, wenn die Schädlichkeitbewiesen ist. Entsprechend unterschiedlich ist die Haftungsfrage geregelt.Hilde Mattheis, MdB 3

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