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Abkommens, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die USA bisher nicht alle ILO-Konventionen zu den Kernarbeitsnormen unterzeichnet und ratifiziert haben;2. sicherzustellen, dass für den Agrarsektor in den Verhandlungen und im Mandatstextbesondere Regelungen vorgesehen werden. Aus gutem Grund haben sich die EuropäischeUnion und die Mitgliedstaaten entschieden, in Europa bestimmte Produkte nicht zuzulassenund entsprechende Importverbote erlassen. Dies betrifft vor allem Produkte, die nicht derEU-Kennzeichnungsrichtlinie entsprechen, GVO-Produkte (Produkte, die aus gentechnischveränderten Organismen bestehen oder daraus hergestellt werden), Tiere, die mitWachstumshormonen behandelt wurden und das in den Verkehr bringen von Lebensmittelnvon geklonten Tieren. Gleiches gilt für Lebensmittel, die mit Substanzen behandelt wurden,die in der Europäischen Union verboten sind;3. darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einenInteressenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes inEuropa berücksichtigt wird und die Gesetzgebungskompetenz souveräner Staaten nichtausgehebelt wird. Bei den Verhandlungen muss weiter sichergestellt werden, dass rechtlichgesicherte Freiheiten im Internet nicht eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Patentrechtebei Pflanzen und Tieren muss sich die Bundesregierung für die im interfraktionellenBeschluss der Regierungs- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundestagesgenannten Forderungen (Bundestagsdrucksachen 17/8344 und 17/8614)sowohl imVerhandlungsmandat als auch im Verlauf der Verhandlungen einsetzen;4. angesichts der Tragweite und Bedeutung des zu verhandelnden Abkommens sich für dieVeröffentlichung der Verhandlungsmandate sowie eine transparente Verhandlungsführungeinzusetzen, zum Beispiel mit Anhörungen von Vertretern der Zivilgesellschaft wieVerbraucherorganisationen, Sozial- und Umweltorganisationen und Gewerkschaften an denVerhandlungen;5. den Deutschen Bundestag und die Bundesländer in regelmäßigen Abständen zumFortgang der Beratungen im handelspolitischen Ausschuss der EU umfassend undkontinuierlich zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise tangiertenLänderkompetenzen und der im Falle eines Inkrafttretens möglicherweise umzusetzendenRechtsvorschriften. Es wird diesbezüglich auf die Verpflichtungen verwiesen, die für dieBundesregierung aus dem Lindauer Abkommen erwachsen.Hilde Mattheis, MdB 9

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