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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011 101(Abg. Marx)Regelung zu Telemedien: Bei diesem inhaltlich durchaus überzeugen<strong>den</strong> Regelungsvorschlag istnach der Stellungnahme auch der Gesellschaft für Datendienst und Datensicherheit noch fraglichgewesen - das hätte man noch einmal prüfen müssen -, ob hier eine Landeskompetenz zur Gesetzgebungüberhaupt besteht, <strong>den</strong>n diese Gesellschaft meinte, dass so etwas ins Bundesrechtgehört, nämlich ins Telemediengesetz. Eine begrüßenswerte Änderung, die Sie vorgeschlagen haben,Herr Stauch, in der Thüringer Kommunalordnung bezüglich der Übertragung von <strong>Sitzung</strong>enim Internet, die muss jetzt nicht zwingend bei der Verabschiedung des Thüringer Datenschutzgesetzesmit erfolgen. Ich meine deswegen, und das meine ich ernst, das ist jetzt nicht nur dahergeredet,dass wir dem Ziel, ein gläsernes Verfahren zu schaffen statt gläsernen Bürger, mit dem vorliegen<strong>den</strong>Gesetzentwurf doch ein großes Stück näher kommen. Ich will Ihnen auch noch einmaleinen Grund sagen, warum wir dieses Gesetz jetzt so beschließen sollten und auch guten Gewissensdas tun sollten: Wir haben eine Haushaltsberatung vor uns und es liegt an uns, am Parlament,die entsprechende personelle Untersetzung und sachliche Untersetzung zu schaffen zurÜbertragung der neue Aufgaben. Das hätten wir nicht mehr gekonnt, wenn wir das Gesetz erst imDezember verabschie<strong>den</strong>. Im Übrigen, das wird immer wieder falsch interpretiert, in dem Gesetzentwurfbzw. in der Begründung dazu im Vorblatt steht nicht drin, dass der Landesbeauftragte kostenneutraldie nicht öffentlichen Stellen kontrollieren kann. Da steht ausdrücklich nur drin, dass eskostenneutral nur dann wäre, wenn er aufgrund seiner Unabhängigkeit sagen würde, die eine Stellevom Landesverwaltungsamt reicht mir. Dass er das nicht sagen wird, ist absehbar, verständlich.Es liegt dann an uns, wenn wir das Gesetz heute verabschie<strong>den</strong>, entsprechend die haushaltsrechtlicheUntersetzung zu schaffen, <strong>den</strong>n mindestens so wichtig wie ein Gesetzestext ist natürlich aucheine Behörde, die ein Gesetz überhaupt ausfüllen kann. Was auch neu hinzu kommt, das hat auchnoch keiner von Ihnen gesagt, das ist ja auch nicht streitig, ist, dass der Landesbeauftragte künftignicht mehr vom Regierungswillen bestellt oder bestimmt wird, sondern dass wir hier ein Bestellungsrechtdes Parlaments bekommen. Auch deswegen ist es wichtig, das Gesetz hier heute zuverabschie<strong>den</strong>. Wir von der Seite der SPD-Fraktion wer<strong>den</strong> die Dinge, die noch fehlen und vollkommenergestaltet wer<strong>den</strong> können, im Blick behalten und nach Möglichkeiten suchen, sie in einerspäteren Novellierung doch noch ins Gesetz aufzunehmen. Um der Legen<strong>den</strong>bildung vorzubeugen:Im Innenausschuss hat keiner von uns - auch ich nicht - gesagt, wir hätten keinen Änderungsbedarfgesehen. Ich habe nur gesagt, in der Koalition haben wir uns nicht auf Änderungen einigenkönnen. Das ist ein Unterschied, und zwar ein wesentlicher. Aus der im nächsten Jahr anstehen<strong>den</strong>Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie wird sich womöglich weiterer Anpassungsbedarf ergeben.Wir haben, wie gesagt, zwei inhaltliche Änderungsanträge, <strong>den</strong>en wir jetzt hier nicht zustimmenwer<strong>den</strong>. Wir haben dann die dritte neue Variante von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Siesagen, das Gesetz geht jetzt so durch. Aber wir wollen es befristen.(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das die Brücke für Sie?)Es ist eine Brücke, aber die Befristung zum 31.12. nächsten Jahres ist zu kurz. Das ist nicht ernsthaftzu leisten. Wir haben bis dahin keine Evaluierung von geänderten Regelungen. Wir haben bisdahin möglicherweise auch noch gar nicht die Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie. Wir habendann auch keine Planungssicherheit für einen künftigen Aufbau oder eine Struktur oder die

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