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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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90 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011Abgeordneter Bergner, FDP:Vielen Dank, Frau Präsi<strong>den</strong>tin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gerade etwasgehört über die Beratungen, die im November zu diesem Gesetzentwurf stattgefun<strong>den</strong> haben.Ebenfalls im November, nämlich am 29. November, hatten wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt,allerdings vor einem Jahr.Meine Damen und Herren, vor einem Jahr sagte uns die Koalition: „Wir wollen das alles viel umfangreichermachen, wir wollen viel mehr regeln, deswegen lehnen wir euren Antrag ab und dannbekommen wir ganz schnell ein neues Gesetz“. Deswegen, meine Damen und Herren, war ichdann schon froh, als wir nach nunmehr fast einem Jahr diesen Gesetzentwurf vorliegen hatten.Aber nach der Lektüre des Gesetzentwurfs und vor allem nach der Lektüre der Anhörungen zu diesemGesetzentwurf <strong>den</strong>ke ich anders darüber. Heute muss ich sagen, es ist teilweise beschämend,mit welcher Ignoranz das Gesetz ohne inhaltliche Änderungen in die zweite Plenarberatunggekommen ist.(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Meine Damen und Herren, wenn wir einen Gesetzentwurf vorliegen haben, wobei 15 Stellungnahmenin der Anhörung 11 ein vernichtendes Urteil mit sich bringen, weitere zwei mit deutlicher Kritikverbun<strong>den</strong> sind, sich dann hinzustellen und auch nicht <strong>den</strong> leisesten Hauch von Selbstkritik oderSelbstzweifel erkennen zu lassen, dann ist das dem Thema nicht angemessen.(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ich will Ihnen nur einige wenige Punkte nennen, die beispielsweise der Landesbeauftragte für Datenschutz,Herr Stauch, <strong>den</strong> ich an dieser Stelle herzlich begrüßen möchte, vorgebracht hat. Nebenbeigesagt, eine Stellungnahme, die mehr Punkte oder mehr Änderungsanträge enthält als dasganze Gesetz Paragraphen. Herr Stauch hat nämlich ca. 40 größere und kleinere Änderungen vorgeschlagen.Deswegen meinen wir, da Sie nicht darauf eingehen wollen, dieses eigentlich vernichtendeUrteil nicht zur Kenntnis nehmen, sondern weitermachen wollen, dass man zumindest mit einemÄnderungsantrag versuchen muss, die richtige Richtung zu bekommen. In unserem Änderungsantrag,<strong>den</strong> wir Ihnen vorgelegt haben, haben wir deshalb im Wesentlichen die Änderungsvorschlägeaufgegriffen, die Herr Stauch Ihnen oder uns allen in der Stellungnahme vorgelegt hatund die unserer Auffassung nach dazu beitragen, genau dieses Ziel, welches sich zumindest nominellauch die Fraktionen der Regierungskoalition auf die Fahne geschrieben haben, in ein modernesDatenschutzgesetz einfließen zu lassen und dieses damit zu erreichen.(Beifall FDP)Ich will an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich sagen: Es geht hier nicht um irgendwelchepersönlichen Befindlichkeiten beim Datenschutz, sondern es geht darum, dass wir die bestehendeSituation in Thüringen vom Europäischen Gerichtshof, gerade was die Unabhängigkeit des privatenDatenschutzes anbelangt, um die Ohren gehauen bekommen haben. Deswegen müssen wirhandeln und deswegen finde ich es traurig, dass wir das mit diesem Ergebnis bis jetzt erst geschaffthaben.(Beifall FPD)

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