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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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120 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011(Abg. Barth)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)die letzte Ministerpräsi<strong>den</strong>tenkonferenz zu dem Thema hat, wenn ich das richtig weiß. im Jahr2010 stattgefun<strong>den</strong>, da haben Sie, glaube ich, in Bremen und in Hamburg regiert, Berlin nicht, dassind kleine Länder, aber egal wie - die Diskussionen ja trotzdem nicht ganz verborgen gebliebensein. Es geht doch im Kern bei der Frage der Betriebsstättenabgabe um die Frage, ob ein Systemwechselvon einer bisher gerätebezogenen Gebühr hin zu einer Berechnungsgrundlage erfolgt, dietatsächlich auch dem entspricht, was vernünftig ist. Vernünftig ist aus meiner Sicht die Frage, dasfestzumachen an <strong>den</strong>en, die tatsächlich Konsumenten sind.(Beifall FDP)Konsumenten sind Menschen und jeder von uns kann Fernsehen nur einmal schauen oder Radiohören, entweder zu Hause oder auf Arbeit oder in seiner Laube. An dieser Stelle scheint es juristischdurchaus unterschiedliche Bewertungen zu geben und ich <strong>den</strong>ke, vielleicht hat uns die Ministerinnachher eine Überraschung mitgebracht, aber das wer<strong>den</strong> wir sehen. Ich höre nur, dassdas unterschiedlich bewertet wird, aber auf je<strong>den</strong> Fall kann ein Mensch nur ein Mal schauen unddamit wäre auch unabhängig von der Betrachtung diese Frage nicht von Belang, ob das für dieseGartenlauben gilt oder nicht. Ein Mensch kann nur ein Mal schauen und deswegen wäre die Frage,diese Gebühr darauf zu beziehen, eine die zwangsläufig nicht auf die Idee führen kann, dass manin Betrieben nochmals Gebühren erhebt.(Beifall FDP)Nun hat sich diese Meinung aber durchgesetzt und dann ist es die Frage, wie man das staffelt. Dawill ich ganz offen sagen, dass mir die aktuelle Staffelung überhaupt nicht gefällt, weil sie kleineund mittlere Betriebe und Filialgeschäfte überproportional belastet. Das ist das, was das Verkehrsgewerbemeint. Da bin ich dezidiert anderer Meinung als Sie, Herr Kollege Meyer, nämlich bei derFrage Leihwagen und vieles andere mehr, dass dort Doppelbelastungs-, Mehrfachbelastungstatbeständeauftreten. Das ist ein Punkt, in dem ich ganz klar sage, da ist der Systemwechsel nichtso erfolgt, wie wir uns das gewünscht hätten(Beifall FDP)und deswegen ist in unserem System der Verzicht auf die Betriebsstättenabgabe richtig und konsequent.(Beifall FDP)Entbürokratisierung und GEZ. Ein paar Zitate aus <strong>den</strong> Stellungnahmen: „Als Ziel der Reform wurdeformuliert“, heißt es in einer Stellungnahme, „<strong>den</strong> Arbeitsaufwand der GEZ mithin die Zahl der Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter wesentlich zu reduzieren. Dieses Ziel wird nicht erreicht.“ AndereStellungnahme: „Was die GEZ im privaten Bereich an Verwaltungsaufwand zukünftig einspart, wirdsie im gewerblichen Bereich wieder verbrauchen bzw. wird sich der Aufwand sogar noch erhöhen“,genau aufgrund der Tatschen der Dinge, die ich eben erwähnt habe. Meine Damen und Herren, alldiese Stellungnahmen lassen letztlich nur einen Schluss zu und <strong>den</strong> leihe ich mir auch aus einerStellungnahme, nämlich aus der des Thüringer Beauftragten für <strong>den</strong> Datenschutz, der gesagt hat,vom Grundsatz her befürworte er eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, eine Zustimmung

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