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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011 119(Abg. Barth)rengerechtigkeit, Entbürokratisierung und auch Verkleinerung übrigens der GEZ gegangen ist,Schutz der Privatsphäre und diese Dinge. Das waren die hauptsächlichen Ziele, die man verfolgthat und die bestenfalls erreicht wer<strong>den</strong> sollten.In diesem Zusammenhang möchte in Ergänzung zur Stellungnahme des Berichterstatters auf einigePunkte eingehen, die der liebe Kollege Zeh subsumiert hat mit seiner Formulierung, dass es zueinigen Punkten auch abweichende Stellungnahmen von Anzuhören<strong>den</strong> gegeben hat und ichmöchte beginnen mit dem Thema Datenschutz.Das Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung hat zum Beispiel zu <strong>den</strong> dort vorgesehenenRegelungen gesagt: „Die Regelungen sehen insgesamt eine abenteuerlich umfangreiche Verarbeitungpersonenbezogener Daten vor.“ „Die datenschutzrechtlichen Kollateralschä<strong>den</strong> sindabenteuerlich.“ „Seit mehr als 10 Jahren“, heißt es an einer anderen Stelle der Stellungnahme,„gibt es Kritik vonseiten der Datenschützer an Regelungen in <strong>den</strong> Rundfunkstaatsverträgen, aufdiese wurde bisher nur marginal reagiert.“Der Thüringer Landesbeauftragte für <strong>den</strong> Datenschutz, über dessen Zuständigkeitsbereich wir unsauch im vorangegangenen Tagesordnungspunkt unterhalten haben, schreibt unter anderem: „Ausdatenschutzrechtlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Mitteilung, dass eine Wohnungoder Betriebsstätte verlassen oder aufgegeben wurde, nicht ausreicht. Welches Interesse bestehtbei der Rundfunkanstalt zu erfahren, aus welchen in seiner Person liegen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong> ein Beitragsschuldnerdie Abmeldung vornimmt.“(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Er sehe ja insgesamt Widersprüche gegenüber <strong>den</strong> Prinzipien Datenvermeidung, Datensparsamkeit,Normenklarheit und Transparenz. Im Übrigen äußern sich nahezu alle Stellungnahmen in diesemPunkt ähnlich.(Beifall FDP)Zur Frage Gebührengerechtigkeit und Betriebsstättenabgabe: Die Arbeitsgemeinschaft ThüringerHandwerkskammer sagt: „Die festgelegte Staffelung verkennt die betrieblichen Realitäten.“ „Esbleibt doch“, heißt es in einer anderen Stellungnahme, „eine Schieflage zwischen kleinen und mittlerensowie Großunternehmen bestehen.“ „Wenn es um einfache, gerechte Lösungen geht, dannbesteht aktuell Handlungsbedarf.“ „Das vorgelegte Rundfunkbeitragsmodell ist nicht einfach, klarnachvollziehbar und gerecht.“ Die IHK in Erfurt schreibt: „Die Erhebung des Rundfunkbeitragesgestaffelt nach Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte führt weiterhin zur ungerechten Situation, dassgleich große Unternehmen je nach Zahl ihrer Betriebsstätten oder Filialen unterschiedlich zur Beitragsfinanzierungbeitragen müssen.“Das Verkehrsgewerbe, der Landesverband, schreibt dazu: „Bei der Einbeziehung der gewerblichenKraftfahrzeuge als Bemessungsgrundlage für die Rundfunkbeiträge handelt es sich um einenSystembruch, eine Doppelbesteuerung und um eine Gebührenerhöhung.“Und, sehr geehrter Herr Kollege Döring und auch Herr Kollege Meyer, ich will Ihnen das an dieserStelle vielleicht noch einmal erklären. Herr Meyer, ich weiß ja, dass Sie auch in kleinen Ländern,aber immerhin auch hier und da mitregieren, deswegen könnte oder müsste Ihnen -

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