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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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70 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011(Minister Geibert)maligen DDR etwa bei Neueinstellungen, Versetzungen oder sonstigen Personalmaßnahmen imÖffentlichen Dienst und im Öffentlichen Leben voll ein.Darüber hinaus geht es im 8. Änderungsgesetz zum Stasi-Unterlagen-Gesetz um die Erweiterungder Zugangsrechte zu <strong>den</strong> Unterlagen. Niemand in der Landesregierung hat einen Zweifel daran,dass der Wissenschaft und <strong>den</strong> Medien weiterhin der Zugang zu <strong>den</strong> Unterlagen gewährt wer<strong>den</strong>muss. Über 3.500 Anträge in <strong>den</strong> letzten zwei Jahren allein aus der Wissenschaft setzten ein deutlichesZeichen für die Notwendigkeit der Normen.Meine sehr geehrten Damen und Herren, das 8. Änderungsgesetz zum Stasi-Unterlagen-Gesetzenthält auch eine Regelung zur Versetzungsmöglichkeit für die noch in der Stasi-Unterlagenbehördetätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Stasi-Vergangenheit als hauptamtliche oder informelleMitarbeiter. Was <strong>den</strong> Umgang mit dieser Problematik anbelangt, kann man unterschiedlicherAuffassung sein. Man kann selbstverständlich die Betroffenheit derjenigen verstehen, die Opferdieses Regimes waren. Nehmen sie nun vor Ort Einsicht in ihre Akten, müssen sie sicher sein können,dass die Einsichtnahme nicht von Personen begleitet wird, die Teil des früheren Bespitzelungssystemswaren. Man kann aber auch 22 Jahre nach der Wiedervereinigung verfassungsrechtlicheFragestellungen aufwerfen. Denn die in der Stasi-Unterlagenbehörde noch tätigen ehemaligenStasimitarbeiter haben grundrechtlich geschützte Positionen, die nur unter bestimmtenVoraussetzungen eingeschränkt wer<strong>den</strong> können. Diese Diskussion wurde auf der Bundesebene, inanderen Ländern geführt und diese Diskussion wurde eben auch innerhalb der Thüringer Landesregierunggeführt.Wenn man, meine sehr verehrten Damen und Herren, in einer Koalition in Fragen des Bundesratesunterschiedlicher Auffassung ist, enthält man sich der Stimme. Das ist im Allgemeinen nichtsUngewöhnliches, im konkreten Fall ist es insoweit zu verschmerzen, als der Bundesrat dank derklaren Haltung anderer Länder für die notwendige Mehrheit gesorgt hat.(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Auch SPD-geführte Länder.)Vielen Dank.(Beifall CDU)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Damit schließe ich <strong>den</strong> zweiten Teil der AktuellenStunde und die Aktuelle Stunde insgesamt. Die Tagesordnungspunkte 2 a und 2 b wer<strong>den</strong>wir vorbehaltlich der abschließen<strong>den</strong> Beratung in <strong>den</strong> Ausschüssen am Freitag aufrufen. So kommeich zum Tagesordnungspunkt 3Thüringer Gesetz zur freiwilligenNeugliederung kreisangehörigerGemein<strong>den</strong> im Jahr2011

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