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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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86 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011(Abg. Meyer)Teil können wir auch nicht nachvollziehen, ob das „Südeichsfeld“ nun vorläufig oder endgültig seinsoll, das möchten die Bürger doch vor Ort entschei<strong>den</strong>. Vielen Dank.(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Präsi<strong>den</strong>tin Diezel:Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus <strong>den</strong> Reihen der Abgeordneten. Esmöchten beide Minister der Landesregierung re<strong>den</strong>. Der Innenminister spricht zuerst. Bitte schön.Geibert, Innenminister:Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsi<strong>den</strong>tin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Innenministerkann <strong>den</strong> Ressortkollegen aus dem Finanzressort dann auch gleich insoweit entlasten,als das Wort „Landesausgleichsstock“ im Zusammenhang mit dieser Diskussion nie gefallen ist.Aber es sind ja immer Unterschiede, was gesprochen und was gehört wird. Ich kann <strong>den</strong> Irrtumjetzt nicht weiter aufklären.Der <strong>Landtag</strong> behandelt heute in zweiter Beratung <strong>den</strong> Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligenNeugliederung kreisangehöriger Gemein<strong>den</strong> im Jahr 2011. Wie die kommunalen Neugliederungsmaßnahmender letzten Jahren basieren auch die im Rahmen des Neugliederungsgesetzes2011 vorgeschlagenen Änderungen kommunaler Verwaltungsstrukturen auf <strong>den</strong> übereinstimmen<strong>den</strong>Anträgen der beteiligten Gemein<strong>den</strong> zu Gemeindefusionen und zur Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften.Sie stellen ausschließlich freiwillige Neugliederungsmaßnahmen dar. Diehohe Anzahl der beantragten Strukturänderungen, von <strong>den</strong>en im Rahmen des Neugliederungsgesetzes2011 insgesamt 98 Gemein<strong>den</strong> betroffen sind, zeigt die deutlich gestiegene Bereitschaftder kommunalen Seite, die Möglichkeiten zur Steigerung der Leistungs- und Verwaltungskraft imHinblick auf die gegenwärtigen und sich für die Zukunft abzeichnen<strong>den</strong> Herausforderungen weitestgehendzu nutzen.Gemäß dem Beschluss des Innenausschusses vom 8. Juli 2011 wurde vom 1. August bis 9. September2011 ein förmliches schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.Organisation und Durchführung der Anhörung der betroffenen Einwohner der beteiligten Gemein<strong>den</strong>sowie der Gemein<strong>den</strong> und Verwaltungsgemeinschaften erfolgten durch die jeweils zuständigenKommunalaufsichten der Landratsämter in <strong>den</strong> Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha,Greiz, Hildburghausen, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt,Schmalkal<strong>den</strong>-Meiningen, Sonneberg und dem Unstrut-Hainich-Kreis. Die Landesregierunghat dem <strong>Landtag</strong> die Zusammenfassung der Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrenszum vorliegen<strong>den</strong> Gesetzentwurf in Form eines Berichts einschließlich der zugehörigen Stellungnahmenzugeleitet. Die Auswertung beruhte dabei ebenfalls auf <strong>den</strong> Meldungen der Kommunalaufsichtsbehör<strong>den</strong>.Für alle 17 - ich betone für alle 17 - im Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederungkreisangehöriger Gemein<strong>den</strong> 2011 vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen liegenGründe des öffentlichen Wohls vor, die nach Auffassung der Landesregierung eine Bestätigungdurch <strong>den</strong> <strong>Landtag</strong> ermöglichen und rechtfertigen. Selbstverständlich gibt es bei der Beurteilung

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