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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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(Abg. Blechschmidt)Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011 117Meine Damen und Herren, dass wir neben <strong>den</strong> überwiegen<strong>den</strong> Mehrheiten der Anzuhören<strong>den</strong> dieseProbleme sehen und ansprechen, zeigt auch der Eingang mehrerer Entschließungsanträge,auch der der Koalitionsfraktionen. Genau die von mir eben beschriebenen Probleme wer<strong>den</strong> in diesemEntschließungsantrag der Koalitionsfraktionen thematisiert. Also könnte man die Schlussfolgerungziehen, neben unserem eigenen auch diesem Antrag seine volle Unterstützung zu geben.Aber der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Entschließungsantrag, meine Damen und Herrender Koalitionsfraktionen, liegt in Punkt 2 unseres Antrags, der nicht wie Sie in Punkt 1 eine Untersuchungdieser Problematik verlangt bzw. erwartet, sondern wir fordern die Landesregierungauf, Sorge zu tragen, dass zuverlässige und tragfähige Regelungen gegen eine doppelte Gebührenbelastungdieses Personenkreises ausgeschlossen wird. Es geht uns im Ganzen nicht um einePrüfung, sondern es geht uns um Gebührengerechtigkeit für Kleingärtner, für Laubenbesitzer, fürMenschen mit Behinderung, aber auch für Geringverdienende und <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Belastungenaus <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>sten gesellschaftlichen Momenten heraus.Meine Damen und Herren, um es abschließend zusammenzufassen, der Gebühreneinzug vonMenschen mit Behinderung, der mangelnde Datenschutz und die nicht vorhan<strong>den</strong>e soziale Staffelungsind Punkte, die wir an diesem Vertragstext kritisieren und daher dem 1<strong>5.</strong> Rundfunkänderungsvertragkeine Zustimmung geben können.Was die Regelung für die Kleingärten anbetrifft, ist diese offensichtlich nicht geschaffen wor<strong>den</strong>,weil eine Mehrheit das so wollte, sondern weil der Fehler einfach nicht gesehen wor<strong>den</strong> ist. DieserFehler darf aber nicht durch diesen Staatsvertrag gesetzlich manifestiert wer<strong>den</strong>. Das lehnen wirab.(Beifall DIE LINKE)Noch ein paar Sätze zu <strong>den</strong> Entschließungsanträgen. Wie im Ausschuss können wir dem Entschließungsantragder FDP nur in <strong>den</strong> Punkten 1 und 7 folgen, sonst müssen wir ihn auch mit <strong>den</strong>Argumenten, wie sie Kollege Meyer mit Blick auf die Wirtschaft gezogen hat, ablehnen.Was <strong>den</strong> Entschließungsantrag der Koalition angeht, können wir nur <strong>den</strong> Punkt 2 in I und diePunkte II, gegebenenfalls auch III, wenn er nicht in die Richtung der Beeinflussung des Programmsgeht, mittragen, ansonsten können wir auch, was <strong>den</strong> Ausschluss von Fahrzeugen anbetrifft,nicht mitgehen.Meine Damen und Herren, parteipolitisches Herumgebastel am Staatsvertrag wollen auch wirnicht, sondern wir wollen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag gerecht wer<strong>den</strong>kann und die entsprechen<strong>den</strong> technischen und finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten bekommt.In dem Sinne ist die - und das betone ich ausdrücklich noch mal im Zusammenhang mit meinemBeitrag aus der Ersten Lesung - Umstellung von der gerätebezogenen auf die haushaltsbezogeneGebühr für uns nachvollziehbar, aber die Mängel des Staatsvertrages sind zu groß, um ihn mitzutragen.Deshalb wer<strong>den</strong> wir ihn ablehnen. Vielen Dank.(Beifall DIE LINKE)

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