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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011 97(Abg. Renner)verstan<strong>den</strong> haben. Andere haben anscheinend diese Kritik nicht gehört. Der Datenschutzbeauftragteverweist also ebenso darauf, dass - Zitat: „völlige Unabhängigkeit noch nicht vollständig sichergestelltist“ und schlägt vor, <strong>den</strong> Datenschutzbeauftragten als oberste Landesbehörde im Gesetzzu verankern, so wie es ja bereits auch in unserem Vorschlag aus Mai 2011 formuliert war.Unlauter fin<strong>den</strong> wir im Interesse des Datenschutzes die formale Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragtende facto durch dessen mangelhafte Personalausstattung zu konterkarieren. Und damöchte ich auf die Äußerung des Leiters des unabhängigen Landesdatenschutzzentrums für DatenschutzSchleswig-Holstein in der Parlamentarischen Anhörung verweisen, der auf <strong>den</strong> Gesetzentwurfentgegnete: „Nach meiner langjährigen Wahrnehmung der Datenschutzdiskussion inDeutschland und auch in Thüringen hat es in diesem Bundesland im nicht öffentlichen Bereich bisherfaktisch keine Datenschutzaufsicht gegeben.“ Thilo Weichert reagiert auf die Ausführungen derLandesregierung, wonach mit der Übertragung von Stellenpersonal und Sachmitteln im Umfangder bisherigen Aufgabenwahrnehmung beim Landesverwaltungsamt die Zuständigkeitsübertragungkostenneutral erfolgen kann. Meine Damen und Herren, wir re<strong>den</strong> hier von einer Stelle, diefür mehrere 10.000 datenverarbeitende Unternehmen zuständig sein wird. Dass dies kostenneutralmöglich ist, halten wir für unmöglich.(Beifall DIE LINKE)Auch die Frage der Mindestausstattung ist keine allein im Haushalt zu lösende Frage, sondernkann bereits im Datenschutzgesetz mit einigen wenigen Änderungen in der Landeshaushaltsordnunggelöst wer<strong>den</strong>. Auch hierzu liegen Ihnen Vorschläge vor, die aber auf der Koalitionswaagemöglicherweise als entbehrlicher Ballast gegolten haben.Ein Ausweg aus dem Dilemma, in dem wir uns eigentlich heute befin<strong>den</strong>, nämlich in dem Dilemmastehen wir hier, dass wir heute nicht ein modernes, an die technische Entwicklung angepasstesDatenschutzrecht auf <strong>den</strong> Weg bringen. Ein Ausweg aus diesem Dilemma wäre es, dass politischeEntscheidungen im Thüringer <strong>Landtag</strong> entsprechend der von der Mehrheit getragenen Inhalte zustandekommen. Das war schließlich auch die Hoffnung des Landesdatenschutzbeauftragten, alsdieser am 13.09.2011 in einer Pressemitteilung feststellte, dass trotz umfänglicher kurzfristig geleisteterZuarbeiten und konstruktiver Ergänzungsvorschläge die Thüringer Landesregierung fastkeine Anregungen des Landesbeauftragten für <strong>den</strong> Datenschutz in <strong>den</strong> Entwurf übernommen habeund daraufhin seine Hoffnung zum Ausdruck brachte, Zitat: „Da der Landesbeauftragte für <strong>den</strong> Datenschutznach Artikel 69 der Landesverfassung <strong>den</strong> <strong>Landtag</strong> bei der Ausübung seiner parlamentarischenKontrolle unterstützen soll, hoffe ich, dass die Mehrheit der Parlamentarier meinen Änderungsvorschlägenpositiver gegenübersteht.“ „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ heißt ein geläufigesSprichwort. Jetzt sind wir am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, und da auch meine Hoffnungzuletzt stirbt, ein letzter Versuch mit Ihnen.Ich erläutere unsere Änderungsanträge und wir wer<strong>den</strong> auch <strong>den</strong> Änderungsanträgen der FDP, diesich inhaltlich auch an <strong>den</strong> Vorschlägen des Landesdatenschutzbeauftragten orientieren, zustimmen,und ebenso <strong>den</strong> Änderungsantrag der GRÜNEN unterstützen.Unsere Änderungsanträge stützen sich - dazu sind Anhörungsverfahren ja auch in parlamentarischenInstrumentarien - in weiten Teilen auf die Vorschläge des Thüringer Datenschutzbeauftrag-

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