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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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92 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011(Abg. Bergner)gin Marx, in der ersten Beratung noch zu unserem Gesetzentwurf hatten Sie über Smartmeter berichtetund wie wichtig es sei, auch Regelungen dafür zu fin<strong>den</strong>. In dem Gesetzentwurf der Landesregierungfinde ich dazu nichts und wenn sie es wirklich ernst gemeint hätten, wären Sie mituns in die Diskussion im Innenausschuss gegangen. Herr Stauch hat auch dafür eine Regelungvorgeschlagen, und zwar hier die Messungen und Beobachtungen in Wohnungen von einem besonderenEinwilligungserfordernis abhängig zu machen.Ein paar Worte zum Änderungsantrag der LINKEN: Der Änderungsantrag wird grundsätzlich begrüßt.Die Fraktion DIE LINKE hat schon im Innenausschuss einen umfangreichen Änderungsantragvorgelegt. Leider hatten wir durch das Votum der Koalitionsmehrheit im Ausschuss nicht dieGelegenheit, diesen Antrag ausführlich zu diskutieren, aber das passt, meine Damen und Herren,irgendwo auch zum gesamten Verfahren, das beim Datenschutzgesetz an <strong>den</strong> Tag gelegt wurde.Der Änderungsantrag übernimmt im Wesentlichen die Änderungsvorschläge des Datenschutzbeauftragtenund das erklärt auch, warum wir ihn in wesentlichen Teilen gut fin<strong>den</strong>. In ein paar Punktenweicht der Änderungsantrag aber davon ab und diese sind aus unserer Sicht nicht unerheblich.So soll eine Regelung für <strong>den</strong> Verfassungsschutz gestrichen wer<strong>den</strong>, zum Beispiel in § 4 und § 10.Dass die LINKE <strong>den</strong> Verfassungsschutz abschaffen will, ist nichts Neues, aber das wir hier eineandere Auffassung vertreten, bei aller Kritik die heute auch zum Thema Verfassungsschutz besprochenwor<strong>den</strong> ist, muss ich an dieser Stelle nicht weiter erläutern.(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Wir sind unserer Zeit weit voraus)Da wer<strong>den</strong> wir sicherlich noch oft Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, Herr Kollege Ramelow,trotzdem ändert das jetzt an der hier vorgetragenen Position nichts. Auch die Streichung derRegelung für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist für uns ein Grund, dass wir dem Änderungsantragder LINKEN so nicht zustimmen können. Deswegen, meine Damen und Herren, sagenwir, natürlich müssen wir auch über die Ausstattung des Landesbeauftragten sprechen, manmuss sie in die Betrachtung ziehen, <strong>den</strong>n wir vertreten die Auffassung, man kann dem Landesbeauftragtenfür Datenschutz nicht <strong>den</strong> nichtöffentlichen Bereich übertragen und ihn mit der derzeitigenStellenbesetzung von 0,85 VbE bisher beim Landesverwaltungsamt, auf deutsch gesagt, imRegen stehen lassen, wenn man zugleich eine ganze Latte neuer Aufgaben auf ihn übertragenwill. Das beides passt nicht zusammen, meine Damen und Herren.(Beifall FDP)Es ist nicht zu leisten und es steht ebenfalls nach unserer festen Überzeugung der völligen Unabhängigkeitentgegen. Alles in allem, meine Damen und Herren, hätte ich mir für <strong>den</strong> Gesetzentwurfmehr Ehrlichkeit gewünscht. Keine politischen Spielchen, sondern ein konstruktives Zusammenwirkenaller Beteiligten, um für Thüringen ein gutes Datenschutzgesetz auf <strong>den</strong> Weg zu bringen.Meine Damen und Herren, leider muss ich feststellen, die regierungstragen<strong>den</strong> Fraktionen habensich gegen ein solches Verfahren entschie<strong>den</strong> und ich muss schon sagen, dass mich das persönlichsehr enttäuscht. Ich glaube, es wäre der bessere Weg gewesen, damals dem EuropäischenGerichtshof Rechnung zu tragen mit unserem Gesetzentwurf und an all <strong>den</strong> anderen Dingen, diesicherlich geregelt wer<strong>den</strong> können, wo man sich auch über Regelungsbedarf trefflich streiten kann,

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