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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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116 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011(Abg. Blechschmidt)<strong>den</strong> auch die zur Kasse gebeten, die keinen Fernseher in der Laube stehen haben. Es geht, ichwiederhole mich, um 24 bzw. 25 m². Diese Regelung, wenn sie nicht geändert wird, wird der Akzeptanzdes öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv scha<strong>den</strong>, weil es offensichtlich ist, dass wires hier mit dem Gegenteil von Gebührengerechtigkeit zu tun haben. Das war nicht der politischeWille, Gebührengerechtigkeit mit dem 1<strong>5.</strong> Rundfunkänderungsstaatsvertrag herzustellen.Meine Damen und Herren, unabhängig von der Kleingartenproblematik konnten wir auch unsereanderen Be<strong>den</strong>ken, die wir schon in der ersten Lesung angesprochen haben, mit der Anhörungund der damit verbun<strong>den</strong>en Diskussion und letztendlich der Beschlussempfehlung nicht ausräumen.Der Einzug der Rundfunkgebühr für Blinde und Gehörlose, auch wenn es nur ein Drittel ist,Kollege Döring, ist für uns inakzeptabel. Die bisherigen Befreiungstatbestände müssen unsererMeinung nach beibehalten wer<strong>den</strong>. Dass die Rundfunkgebühren von Hör- und Sehbehinderten für<strong>den</strong> Ausbau von barrierefreien Programmangeboten genutzt wer<strong>den</strong> sollen, ist keine Verbesserung.Dass die Barrierefreiheit ausgebaut wird, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit.Diese Selbstverständlichkeit muss aus der Gesamtheit der Gebühren bezahlt wer<strong>den</strong>. Alles andereist in hohem Maße aus unserer Sicht unsolidarisch und deshalb abzulehnen. Natürlich nutzen auchTaube und Blinde <strong>den</strong> öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Aber sie dafür zur Kasse zu bitten, wenngerade einmal „Bruchteile“ - so wie der Beauftragte des Freistaats für Menschen mit Behinderungbeschreibt - des Programms barrierefrei ausgestrahlt wird, ist nicht nur unangebracht, sondern unsererMeinung nach eine echte Frechheit.(Beifall DIE LINKE)Nun heißt es in - und Kollege Döring hat es angedeutet - der Protokollerklärung: Die Gebührengeldervon Menschen mit Behinderungen sollen - ich wiederhole sollen - in <strong>den</strong> Ausbau von barrierefreienAngeboten investiert wer<strong>den</strong>. Leider steht auch genau so im Text „sollen“, das heißt nochlange nicht „müssen“. Auch hier - da gebe ich Ihnen recht, Kollege Döring - muss man im Nachgangdrauf schauen. Aber, wir haben uns über 10 Jahre mit dieser Problematik des 1<strong>5.</strong> Änderungsstaatsvertragsund dem Gebührenmodell befasst, dass solche elementaren Fehler passiertsind, ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar. Das mag unter anderem - und da nehme ich <strong>den</strong>Kollegen Meyer gerne auf - vielleicht auch damit in Zusammenhang stehen, dass diese Staatsverträgeauf exekutiver Ebene erarbeitet wer<strong>den</strong>. Vielleicht wäre eine intensive Behandlung und Diskussionim Vorfeld in <strong>den</strong> Parlamenten durchaus hilfreich, um solche Fehler nicht eingehen zumüssen.Auch unsere anderen Kritikpunkte bleiben. Der Datenschutz, hier will ich mich nicht wiederholen,ich will nur <strong>den</strong> Landesbeauftragten für Datenschutz in seiner Stellungnahme zitieren: „Eine Zustimmungzum vorliegen<strong>den</strong> Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird nicht empfohlen.“Weiter wird gesagt, dass die geplante Regelung weiterhin dem Prinzip der Datenvermeidung undder Datensparsamkeit sowie Normenklarheit und Transparenz eindeutig widerspricht. Letztendlichund schließlich - das will ich noch einmal erwähnen -, hätten wir uns eine soziale Staffelung vonGebühren gewünscht, weil eine Pauschale eben nicht nach <strong>den</strong> individuellen finanziellen Leistungsfähigkeitenschaut. Hier muss der einfache Rentner <strong>den</strong> gleichen Betrag zahlen wie der Millionär,das hätte sozial gerechtere Lösungen gegeben.

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