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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 69. Sitzung Mittwoch, den 16.11 ...

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126 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>69.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>16.11</strong>.2011Walsmann, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine Damen und Herren Abgeordnete, ich darf mich erst einmal ganz herzlichfür diese ganz intensive Debatte bedanken sowohl hier als auch im Ausschuss. Ich will angesichtsder fortgeschrittenen Zeit versuchen, mich zu beschränken und nicht zu viel zu wiederholen. Abereines sei mir am Anfang gestattet: Mit diesem Modellwechsel sind wir wirklich bei einer der wichtigstenWeichenstellungen der letzten Jahre. Das neue Rundfunkfinanzierungsmodell ist in der Tat -und Sie haben es betont - ganz entschei<strong>den</strong>d und wichtig auch für die Garantie des öffentlichrechtlichenRundfunks und dessen Finanzierbarkeit. Es ist eine Abkehr von der bisherigen gerätebezogenenRundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der für jede Wohnung undjede Betriebsstätte erhoben wer<strong>den</strong> soll. Die Zukunftssicherheit des dualen Systems hängt vondieser Schlüsselfrage ab. Bei so einem Modellwechsel, bei einer solchen Weichenstellung ist esnatürlich nie ausgeschlossen, dass man die eine oder andere Sollbruchstelle nicht richtig erwischthat. Deshalb ist es auch wichtig, dass eine Evaluation dann zeitnah erfolgt.Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung - auch das ist richtig und gehört zur Wahrheit -musste ein Kompromiss zwischen 16 Ländern gefun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>, um ein für die Zukunft für alleLänder tragfähiges Modell beschließen zu können.Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es Ziel der Länder war,einen zukunftsfähigen Modellwechsel zu gestalten mit der Vorgabe, aufkommensneutral zu seinund mittelfristig die Beitragsstabilität sichern zu können. Dabei sollte das Modell einfacher, gerechterund familienfreundlicher sein. Diese Vorgaben sind im Großen und Ganzen erreicht.Zum Zustimmungsgesetz im Einzelnen: Zusammenfassend können aus der zu diesem Gesetzdurchgeführten schriftlichen Anhörung, glaube ich, ein paar Punkte herausgearbeitet wer<strong>den</strong>, aufdie ich noch einmal reflektieren möchte. Sie haben angesprochen, vonseiten der Wirtschaft wirddie angebliche Mehrbelastung durch das neue Modell kritisiert. Dem ist nicht so. Die KEF hat aktuelldarüber informiert, dass mit dem neuen Modell die Wirtschaft rund 8,22 Prozent der gesamtenBeitragslast tragen wird. Derzeit liegt diese Quote bei 9,44 Prozent. Ebenfalls wird eine ungerechteMitarbeiterstaffel kritisiert. Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, im Nachgang zur Anhörung desStaatsvertrages in Berlin im vergangenen Jahr wur<strong>den</strong> die Staffelungen so verändert, dass 90 Prozentaller Betriebe lediglich einen Eindrittel- oder einen ganzen Beitrag zahlen müssen. Die Degressionbei Großbetrieben ist Ergebnis des Länderkonsenses, da vor allem Nordrhein-Westfalen,Ba<strong>den</strong>-Württemberg und Bayern hier ihre Zustimmung von solchen Regelungen abhängig gemachthaben.Schließlich, meine Damen und Herren, wird die systemwidrige Belastung von Kfz kritisiert. Sicherist es richtig, dass diese Belastung vom Grundsystem, ein Beitrag für Wohnung und Betriebsstätte,abweicht. Jedoch wäre - das sage ich auch ganz deutlich an dieser Stelle - ein aufkommensneutralerund beitragsstabiler Wechsel des Modells ohne diese Berücksichtigung nicht möglich gewesen.Systemisch rechtfertigen aber auch die rechtlichen Einstufungen das Modell, dass hier eineBeitragspflichtigkeit vor dem Hintergrund der potenziellen Nutzbarkeit und der tatsächlichen Effektedurch <strong>den</strong> öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechtfertigt ist.

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