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484 G lückauf Nr. 17rung auf Pferdeförderung ohne Vermehrung der Belegschafteine Erhöhung der Durchschnittshauerleistungum 0,571 und eine Steigerung der Gesamtförderungum monatlich rd. 500 t erzielt werden kann.Ein rechnerischer Vergleich der Ponyförderungmit der Schlepperförderung ergibt folgendes Bild:1. F ö rd erk o sten . Die monatliche Fördermengevon zwölf Betriebspunkten beträgt nach der obigenZusammenstellung 26251. Die Ausgaben für dieFörderleute und die Pferde belaufen sich im Monatauf 6 • 8 • 25 + 4-130 = 1720 J L Hieraus errechnensich die Förderkosten je t Kohle zu 1720:2625 =0,65 J(>, ein Betrag, der um etwa 0,40 M niedrigerliegt als die oben errechnete Zahl für die frühereSchlepperförderung. Auf die Fördermenge von2625 t bezogen ergibt sich demnach eine monatlicheErsparnis an Förderkosten von rd. 1000 JL Bringtman von dieser Summe noch die Verzinsung undTilgung der höhern Anlagekosten im Betrage vonmonatlich etwa 150 M in Abzug, so verbleibt alsReinersparnis der Betrag von etwa 850 Jb. Bei Einführungder Ponyförderung auf sämtlichen Ortsohlendes Gruppenbaues wird sich diese Ersparnis entsprechenderhöhen.Sieht man die Gesamtheit der zwölf erwähntenGewinnungspunkte als eine Steigerabteilung an, soerrechnet sich unter der Annahme, daß die Pferdeförderungin einer mittelgroßen Grube mit zehnSteigerabteilungen allgemein eingeführt wird, die jährlicheGesamtersparnis zu 10 * 850 • 12 = 102 000 \M.2. G ew inn durch M e h rfö rd eru n g ohne Vermeh ru n g der B elegschaft. Die vorstehend ermittelteErsparnis ist vielleicht als bescheiden anzusehen.Die Ergebniszahlen müssen indessen nocheiner Wertung nach einer ändern Richtung hin unterzogenwerden. Wie gezeigt worden ist, konnte infolgeder Einführung der Pferdeförderung die Hauerleistungvon 2,43 auf 3,001 erhöht und auf denbeiden Ortsohlen mit zwölf Betriebspunkten eineMehrförderung von rd. 5001 monatlich erzielt werden,ohne daß die Belegschaft vermehrt zu werdenbrauchte. Diese nicht unerhebliche Mehrförderungwird also dadurch erreicht, daß die v o rh an d en enArbeitskräfte besser ausgenutzt werden können.Dieses Ergebnis kennzeichnet die große Bedeutungder Umstellung der Förderung. Es erscheint daherangebracht, an Stelle der oben errechneten Ersparnisbei der Förderung den durch die Mehrförderung erzieltenGewinn zu ermitteln. Werden die nach derEinführung der Pferdeförderung überzählig gewordenenLeute entlassen, so kommt lediglich dieLohnersparnis in Betracht, soll dagegen auf dieweitere Beschäftigung dieser Leute nicht verzichtetwerden, so tritt keine Lohnersparnis ein, sondern esergibt sich ein entsprechender Gewinn durch die erzielteMehrförderung.Zahlenmäßig würde sich dieser Gewinn infolgender Weise bestimmen lassen: Zunächst ist klar,daß Löhne für die Gewinnung und Förderung der5001 bis zur Fördersohle nicht aufgewendet zuwerden brauchen, da die Belegschaft der betreffendenSteigerabteilung nicht vermehrt worden ist. Desweitern kann angenommen werden, daß der Mehraufwandan Löhnen bei der Hauptstreckenförderung,bei der Schachtförderung und beim Tagesbetrieb annäherndgleich Null ist, da eine Erhöhung derArbeiterzahl als Folge dieser Mehrförderung wohl ankeiner Stelle in Frage kommt. Ferner tritt auch unstreitigkeine Erhöhung des Gehaltaufwandes ein.Endlich werden die allgemeinen Kosten oder Generalkosteneinschließlich Steuern und Abgaben kaumnennenswert erhöht. Was durch die Mehrförderungbeeinflußt wird, sind im wesentlichen die Materialkosten(Holz, Eisen, Gezähe, Sprengstoffe u. dgl.),die Dampf- und Stromkosten sowie die Kosten fürdie Unterhaltung der Betriebsmaschinen unter- undübertage. Der durch die Mehrförderung erzielteGewinn würde sich hiernach ergeben durch Abzugdieser Mehrkosten von dem Durchschnittsverkaufswertder aus den ■ 5001 hergestellten marktfähigenErzeugnisse. Der Einfachheit halber . soll angenommenwerden, daß als Ersparnis lediglich derLohn- und Gehaltanteil der Selbstkosten in die Erscheinungtritt, also etwa 8 M /1. Die 500 t Mehrförderungwürden demnach der Zeche einen Gewinnvon 4000 Ji> bringen oder nach Abzug der Kostenfür die vier Pferde und des Tilgungsbetrages fürbergmännische Arbeiten einschließlich der Weicheneinen Reingewinn von 3300 M .Bei Einführung der Ponyförderung in einerganzen Grubenabteilung mittlerer Größe von zehnSteigerabteilungen würde der Gewinn, wenn man dieder Betrachtung unterzogenen zwölf Betriebspunkteals eine Steigerabteilung auffaßt, auf monatlich33 000J6 oder auf rd. 400 000.J6 im Jahr steigen.Diese Zahl erscheint als zu hoch, da es kaum möglichsein wird, sämtliche freiwerdenden Leute rein produktivanzulegen. Bei sechs Mann war das ohne weiteresdurchführbar. Dehnt man aber die Pferdeförderungauf die ganze Grube (zehn Steigerabteilungen)aus, so wird die Zahl der freiwerdenden Leute zugroß, als daß sie sämtlich produktiv angelegt werdenkönnten. Nimmt man vorsichtshalber an, daß nur70 o/o der Leute produktiv beschäftigt werden, soergibt sich eine Mehrförderung von monatlich10 • 500 • 0,7 = 3500 t oder jährlich 3500 -12 = 42000 tentsprechend einem Gewinn von 42 000 ■ 8 =336 000 Werden hiervon die Kosten für 40 Pferdesowie der Tilgungsbetrag für bergmännische Arbeitenusw. in Abzug gebracht, so entsteht ein Reingewinnvon 336 000 - 40 • 130 • 1 2 - 18 000=255 600 JLFörderung mit Lokomotiven.Die Einrichtung der Ponyförderung als solche hatsich auf der Zeche Recklinghausen I bewährt. Diedamit erzielten durchaus befriedigenden Ergebnissekönnten jedoch noch günstiger sein, wenn dieLeistung der Pferde größer wäre. Die Tiere sindbei der in den Strecken vorherrschenden Temperaturvon 25 - 27° C bald erschöpft und können einehöhere als die jetzige, als sehr niedrig anzusehende

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