Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!werden?). In all diesen Bereichen wird die oder der Behindertenbeauftragte –falls vorhanden – der jeweiligen Institution beraten.Sobald die Entscheidung für ein Studium/für Studien getroffen wurde, soll mansich auf der jeweiligen Homepage der Hochschulinstitution, die diesesStudium/diese Studien anbietet, über eventuelle Zugangsregelungen undFristen informieren.An vielen Hochschulinstitutionen wird bereits eine Online-Voranmeldungverlangt. Diese ist über die Homepage der jeweiligen Institution möglich.Welche Dokumente vorgelegt werden müssen, ist ebenfalls über die Homepagefeststellbar oder kann direkt in der Studienabteilung/im Studentensekretariatnachgefragt werden.►Anwalt für Menschen <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en/(Bundes-)BehindertenanwaltSiehe Behindertenanwaltschaft►Ausbildungsbeihilfekann im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung bezogen werden.Voraussetzung dafür ist die Glaubhaftmachung des behinderungsbedingtenMehraufwandes <strong>mit</strong> Kostenaufstellung. Die Ausbildungsbeihilfe wird jeweilsfür ein Schul-, Studien- oder Lehrjahr gewährt. Eine Verlängerung über diegesamte Ausbildungszeit ist möglich, wobei ein Studium ebenfalls alsAusbildung gilt. Andere gewährte Beihilfen (z.B. Studienbeihilfe) werden vonder Ausbildungsbeihilfe abgezogen, d.h. wenn jemand Ausbildungsbeihilfe undStudienbeihilfe bezieht wird die Ausbildungsbeihilfe um die gewährteStudienbeihilfe gekürzt. Der Antrag ist von der/dem Auszubildenden zu stellen.Ein Infoblatt und Detailinformationen sind unterhttp://www.bundessozialamt.gv.at/basb/DienstnehmerInnen/Foerderungenzu finden.►Ausbildungsvertrag (an Fachhochschulen)An Fachhochschul-Studiengängen bzw. an Fachhochschulen wird nacherfolgreicher Beendigung des Aufnahmeverfahrens zwischen der/dem14