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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Bescheinigung gemäß §29b Straßenverkehrsordnung (StVO)Dauernd stark gehbehinderte Personen können sich diesen Ausweis ausstellenlassen (bei der Bezirkshauptmannschaft/beim Magistrat, in Wien bei derMagistratsabteilung MA 46 <strong>mit</strong> einem formlosen Antrag), egal ob sie einenPKW selbst lenken oder nicht. Eine gehbehinderte Person <strong>mit</strong> einerLenkerberechtigung erhält auf dem Ausweis einen Vermerk <strong>mit</strong> dem jeweiligenAutokennzeichen. Ohne Lenkerberechtigung erfolgt der Eintrag: "lenkt selbstkein Fahrzeug". Wird dieser Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibedes Fahrzeugs gelegt, dürfen dauernd stark gehbehinderte Personen:• zum Aus- und Einsteigen bzw. Aus- und Einladen z.B. eines Rollstuhlsim Halte- und Parkverbot halten, dies gilt auch für das Verbot desAbstellens eines Fahrzeugs in zweiter Spur• an Straßenstellen trotz "Parken verboten"-Verkehrszeichen parken• in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Begrenzung parken, wobei auchkeine Parkgebühr zu bezahlen ist• in einer Fußgängerzone während der Zeit der Ladetätigkeit parkenAnzumerken ist dabei noch, dass diese Ausnahmeregelungen nur für dauerndstark gehbehinderte Personen gelten, die selbst ein Fahrzeug lenken, und fürLenkerinnen und Lenkern von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie eine dauerndstark gehbehinderte Person befördern.Steuerliche BegünstigungenInhabern von Ausweisen nach §29b StVO werden Steuerbegünstigungengewährt. Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt oder das Bundessozialamt.MautgebührenAuf Straßen <strong>mit</strong> Maut werden körperbehinderten Kraftfahrerinnen undKraftfahrern im Besitz des Ausweises nach §29bStVO ermäßigte Tarifeangeboten. Genauere Informationen über das aktuell geltende Angebot gebendie Betreibergesellschaften.AutobahnvignetteBehinderten Menschen wird unter bestimmten Voraussetzungen (Eintragung imBundesbehindertenpass: dauernde starke Gehbehinderung, Unzumutbarkeitder Benützung eines öffentlichen Verkehrs<strong>mit</strong>tels, Blindheit) die Jahresvignettevom Bundessozialamt kostenlos zur Verfügung gestellt.Finanzämter: http://www.bmf.gv.atBundessozialamt: http://www.bundessozialamt.gv.at75

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