Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!• Für <strong>Studieren</strong>de, die zumindest 50 Prozent behindert sind, und für welchedie Teilnahme an Lehrveranstaltungen <strong>mit</strong> erheblichem finanziellemMehraufwand verbunden ist, kann die ÖsterreichischeHochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach Maßgabe der Richtlinienund der vorhandenen Mittel finanzielle Unterstützungen gewähren• Die Unterstützung erfolgt durch Übernahme der für die im Rahmen desStudiums entstehenden Mehrkosten bis höchstens € 4.000,- Euro proStudienjahr• Die Gewährung einer Unterstützung setzt die Beantragung sämtlicher fürdiese Zwecke vorgesehenen möglichen Unterstützungen durch andereprimär zuständige Einrichtungen oder Gebietskörperschaften(Bundessozialamt, Ämter der Landesregierungen) voraus. DieBestimmungen über die Er<strong>mit</strong>tlung der sozialen Bedürftigkeit findenkeine Anwendung. Von anderen Einrichtungen gewährte Unterstützungensind auf die Unterstützung der Österreichische Hochschülerinnen- undHochschülerschaft anzurechnen. Bei Unterstützungen im Voraus ist einentsprechender Finanzierungsplan vorzulegenAntragsformulare findet man unter:http://www.oeh.ac.at/#/studieren-leben/soziales-und-geld/oeh-sozialfonds/An den 21 öffentlich-rechtlichen Universitäten gibt es ebenfalls einenSozialfonds/Sozialtopf. Über die Vergabemodalitäten informiert dasSozialreferat der ÖH an der jeweiligen Universität.Weitere Fonds der ÖH:Für den Wohnkostenfonds und den Kinderfonds gelten ähnliche Kriterien wiebeim Sozialfonds.Die Sozialbroschüre der ÖH – wie auch andere ÖH-Broschüren – ist abrufbarunterhttp://www.oeh.ac.at/#/informationnews/downloads-bestellen/broschuerendownloads/► ÖNORMENUnter http://www.help.gv.at/Content.Node/127/Seite.1270100.html sindspezielle Normen für den Bau behindertengerechter Gebäude und Anlagenersichtlich.Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sind zum Teil sehrunterschiedlich, daher sind auch die Normen unterschiedlich starkberücksichtigt. Informationen über die Bauordnungen der einzelnen64