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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!BASIS: Büro für Assistenz,Information & Servicehttp://www.basis.co.atBeratungs-, Mobilitäts- undKompetenzzentrum (BMKz)http://www.bmkz.uni-klu.ac.at/BIZEPS: Zentrum fürSelbstbestimmtes Lebenhttp://www.bizeps.or.at/ISI: Initiative Soziale Integrationhttp://www.isi-graz.atMiteinander GmbHhttp://www.<strong>mit</strong>einander.comPersönliche Assistenz GmbHhttp://www.persoenlicheassistenz.netReiz: Selbstbestimmt Leben Vorarlberghttp://www.reiz.atSelbstbestimmt Leben Innsbruckhttp://www.selbstbestimmt-leben.atSelbstbestimmt-Leben-Initiative OÖhttp://www.sli-ooe.at/Selbstbestimmt Leben InitiativeWienhttp://www.selbstbestimmtleben.at/Steirische Assistenzgenossenschaftwww.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10730869/10024850/WAG: Wiener AssistenzgenossenschaftWAG - AssistenzgenossenschaftWienWAG - AssistenzgenossenschaftNiederösterreichKontaktperson BurgenlandZentrum für Kompetenzenhttp://www.zfk.at/►Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)Die neue Richtlinie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz des Bundesministersfür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist am 1. Jänner 2011 in Kraftgetreten.Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz umfasst Unterstützungsleistungen fürbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter, die im Rahmen einesDienstverhältnisses oder einer Ausbildung erforderlich sind (es muss die diefachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten bzw. angestrebten Berufaufgewiesen werden). Bei einem Studium oder einer Berufsausbildung ist diegesetzlich vorgeschriebene Dauer zuzüglich der für den Bezug vonStudienbeihilfe zulässigen weiteren Semester (§ 19 Abs 3 Z 3Studienförderungsgesetz StudFG sowie die Verordnung BGBl II Nr 310/2004betreffend die Gewährung von Studienbeihilfe für behinderten <strong>Studieren</strong>de) zubeachten.Für die Gewährung von Unterstützung im Sinne der Richtlinie ist die Einstufungin die Pflegestufe 5, 6 oder 7 Voraussetzung. In begründeten Ausnahmefällenkann Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz auch von Menschen <strong>mit</strong>71

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