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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!KontaktLions Clubs InternationalGesamtdistrikt 114-Österreich Fleschgasse 32/5; 1130 Wien Tel. 01 8774889 (erreichbar Mo–Do 8.15–12.45 Uhr, Fr 8.00–10.00 Uhr) Fax 01 8770740 office@lions.at►StudienbeihilfeDie Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme der staatlichenStudienförderung. Sie soll dazu dienen, dass leistungswilligen jungen Menschender Zugang zu einem Studium ermöglicht wird, in dem sie dazu beiträgt, sozialeund regionale Barrieren zu überwinden. Alle Informationen zur Studienbeihilfeim Detail sowie Kontaktdaten der einzelnen Stipendienstellen sind auf derPlattform www.stipendium.at zusammengefasst.Anspruchsberechtigt sind sozial bedürftige <strong>Studieren</strong>de, Selbsterhalterinnen undSelbsterhalter, Auslandsstipendiatinnen und Auslandsstipendiaten, <strong>Studieren</strong>de<strong>mit</strong> Kind(ern).Die Kriterien für die Zuerkennung sind neben den Einkommensverhältnissen der<strong>Studieren</strong>den und deren Eltern, die Einhaltung der Mindeststudienzeit und derStudienerfolgsnachweis. In welchem Stundenausmaß der Studienerfolgnachgewiesen werden muss, ist vom jeweiligen Studium abhängig. Die Höheder Beihilfe ist von vielen sozialen Faktoren abhängig und wird <strong>mit</strong> einerspeziellen Formel berechnet, die ebenfalls auf der Plattformwww.stipendium.at zu finden ist.<strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> erhalten besondere Unterstützung durch staatlicheMaßnahmen, die über den Bereich der Studienförderung hinausreichen.Sie erhalten je Studienabschnitt um ein Semester länger Studienbeihilfe, wennsie eine anerkannte <strong>Behinderung</strong> im Umfang von mindestens 50 % haben. Diese<strong>Behinderung</strong> kann durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfenachgewiesen werden, ebenso durch den Bezug von Bundespflegegeld oderNachweise im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.Darüber hinaus verlängert sich die Anspruchsdauer je Studienabschnitta) um ein Semester für <strong>Studieren</strong>de, die an bösartigen Tumoren, Leukämie,Morbus Hodgkin oder Cerebralparese leiden oder eine Beinprothese(Oberschenkel) benötigen, bzw.82

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