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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemeinzugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägigeberufliche Qualifikation (meist <strong>mit</strong> Zusatzprüfungen). Die fachlicheZugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist einabgeschlossener Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss einesgleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischenpostsekundären Bildungseinrichtung. Nachdem die Anzahl derneuaufzunehmenden <strong>Studieren</strong>den pro Jahr und Studiengang beschränkt ist, gibtes Aufnahmeverfahren.Erfüllen Studieninteressentinnen bzw. Studieninteressenten dieZulassungsvoraussetzungen für ein Fachhochschul-Studium, müssen sie sichauch einem Aufnahmeverfahren unterziehen. Dieses ist von Fachhochschul-Studiengang zu Fachhochschul-Studiengang unterschiedlich. In der Regelwerden folgende Punkte als Auswahlkriterien herangezogen:• Schriftliche Bewerbung (gibt einen Eindruck über Persönlichkeit,Lebensweg und Motivation der Bewerberin/des Bewerbers)• Schriftlicher Test und Präsentation (Prüfung der analytisch-logischenDenkfähigkeit) und häufig auch• Ein AufnahmegesprächVoraussetzungen für eine Bewerbung sind:• Allgemeine Universitätsreife• Österreichisches Reifeprüfungszeugnis• Anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung derStudienberechtigung für den betreffenden Fachhochschulstudiengang• Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse aufGrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einerNostrifizierung oder auf Grund der Entscheidung der Leiterin oder desLeiters des inländischen Fachhochschulstudienganges im Einzelfallgleichwertig ist• Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums aneiner anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundärenBildungseinrichtung• Einschlägige berufliche Qualifikation (meist <strong>mit</strong> Zusatzprüfungen)Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten undwelche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, kann direkt beimjeweiligen Erhalter erfragt werden.99

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