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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!KontaktHilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Jägerstraße 36; 1200 Wien Tel. 01 3303545-0 Fax 01 3303545-11 info@hilfsgemeinschaft.at►Integriert <strong>Studieren</strong>Dieser Institutstyp ist der Nachfolger des Interuniversitären Instituts fürInformationssysteme zur Unterstützung sehgeschädigter <strong>Studieren</strong>der an derUniversität Linz. Seit dem UG 2002 haben sich die Universitäten Graz undKlagenfurt der Idee des „Instituts Integriert studieren“ angeschlossen und einNetzwerk gebildet. Jeder Standort hat seinen Schwerpunkt.Einen guten Überblick über die Forschungsaktivitäten undUniversitätslehrgänge für barrierefreie Websites und Accessibility gibt dieWebsitewww.integriert-studieren.jku.at►KrankenversicherungMitversicherungEine beitragsfreie Mitversicherung und so<strong>mit</strong> ein Anspruch auf die Leistungender Krankenversicherung der Eltern besteht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.Erfüllt man die entsprechenden Voraussetzungen der Mitversicherung (unter 27Jahren, Leistungsnachweis), kann man sich bei den in Österreich versichertenEltern (auch Groß- und Stiefeltern) oder bei der Ehegattin bzw. dem Ehegattenauf Antrag <strong>mit</strong>versichern. Ob eine Mitversicherung bei Angehörigen imHerkunftsland möglich ist, muss <strong>mit</strong> der Sozialversicherung des entsprechendenLandes abgeklärt werden.Bei Bezug von Familienbeihilfe besteht Anspruch auf Mitversicherung;Achtung: die Finanzämter und die Krankenversicherungsträger sind zwarvernetzt, dennoch sollte man sich erkundigen, ob die entsprechenden Datenüberspielt wurden und auch tatsächlich eine Krankenversicherung besteht.Wird keine Familienbeihilfe bezogen, müssen die <strong>Studieren</strong>den entweder achtSemesterstunden nachweisen oder das erste Diplomprüfungszeugnis samtStudienbestätigung vorlegen.55

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