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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!►ÖH-Sozialfonds Für alle <strong>Studieren</strong>den, die Mitglied der Österreichischen HochschülerinnenundHochschülerschaft (ÖH) sind und sich in einer besonderen finanziellenNotlage befinden, besteht die Möglichkeit eine einmalige Unterstützung ausdiesem Sozialfonds zu erhalten. Diese Notlagen können entstanden sein durchplötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten für das Studium, Ausgaben fürVersorgung und Betreuung von eigenen Kindern, einmalige Ausgaben fürmedizinische Behandlungen oder andere Notsituationen, die unverschuldetentstanden sind.Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass der oderdie <strong>Studieren</strong>de im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Elternwohnt, keine Studienbeihilfe bezieht und einen ausreichenden Studienerfolgnachweist.Wichtig ist, dem Antrag alle notwendigen Unterlagen (in Kopie) beizulegen,dann kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge werdennicht bearbeitet.Der Antrag ist an das Sozialreferat der Bundes-ÖH, Taubstummengasse 7-9,4. Stock, 1040 Wien zu richten. Die Mittel für diesen Sozialfonds werden zu jeeinem Drittel von der Bundesvertretung der ÖH, dem Bundesministerium fürWissenschaft und Forschung und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftder Universität/Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gestellt, an derder/die <strong>Studieren</strong>de inskribiert ist. Bei Fragen kann man sich an dasSozialreferat an der jeweiligen Hochschulinstitution wenden oder man kann eineE-Mail an sozialfonds@oeh.ac.at schreiben. Die Sozialfondsbetreuerin derBundes-ÖH ist immer Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhrunter der Telefonnummer 01 3108880-22 erreichbar.Sozialfonds für <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>Seit 1. Jänner 2009 gibt es die Möglichkeit für <strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> Beeinträchtigungebenfalls einen Antrag an den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesemRahmen können Zusatzkosten für das Studium unter folgenden Bedingungenunterstützt werden:• Für <strong>Studieren</strong>de, die zu mindestens 50 Prozent behindert sind, gewährtdie Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftbesondere, auf die Bedürfnisse abgestellte, ideelle und materielleUnterstützung. Die Information und Beratung erfolgtim Zusammenwirken <strong>mit</strong> den Behindertenbeauftragten und denHochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den jeweiligenUniversitäten63

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