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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!►Hausordnungist an Universitäten eine per Beschluss des Rektorates erlassene und imMitteilungsblatt der Universität veröffentlichte Richtlinie, in der die Grundsätzedes Zusammenlebens und -wirkens der Angehörigen der Institution festgelegtsind. Sie dient zur Vorsorge für Sicherheit und Ordnung, zum sicheren Betriebder Liegenschaften, Gebäude und Räume, Inventar und Betriebs<strong>mit</strong>tel bei derDurchführung der der Institution obliegenden Aufgaben. Die Hausordnungerstreckt sich auf alle Grundstücke, Gebäude und Räume, die einer Institutionzur Erfüllung ihrer Aufgaben in Miete oder Eigentum zur Verfügung stehen.Die Bestimmungen einer Hausordnung sind von allen Benutzerinnen undBenutzern dieser Grundstücke, Gebäude und Räume zu beachten, wobei zurBenutzung im Rahmen der geltenden Vorschriften die Organe und Angehörigender Institution sowie außenstehende Besucherinnen und Besucher nach Maßgabeder Sonderbestimmungen berechtigt sind. Spezielle Regelungen können dieRaumverteilung, die Sicherheit und Ordnung, die Öffnungszeiten, allgemeineBenutzungsregelungen, Benutzungsbeschränkungen und Benutzungsverbote, dieVergabe und das Sperren von Schlüsseln bzw. von elektronischenZutrittsberechtigungen, Aushänge und Plakatierungen, Maßnahmen beiVerstößen gegen die Hausordnung (inklusive Polizeieinsatz bei Gefahr imVerzug) sowie Veranstaltungen von universitätsfremden Personen betreffen.An Universitäten ist es schwierig, Verstößen gegen die Hausordnung zubegegnen, da es keine diesbezüglichen Vereinbarungen – wie an denFachhochschulen üblich – gibt. In den meisten Fällen wird anlassbezogenvorgegangen.An Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen sind Hausordnungen <strong>mit</strong>den zwischen den Institutionen und den <strong>Studieren</strong>den individuellabgeschlossenen Ausbildungsverträgen verknüpft (zum Beispiel unterhttp://www.fh-wien.ac.at). Sie dienen per definitionem der Regelung eineskonstruktiven und erfolgreichen Zusammenlebens innerhalb derStudiengemeinschaft. <strong>Studieren</strong>de haben demnach durch ihr Verhalten und ihreMitarbeit das Ansehen des österreichischen Bildungswesens zu fördern sowiezur bestmöglichen Gestaltung eines leistungsorientierten Studienbetriebesbeizutragen. Mutwillige Beschädigungen oder fahrlässige Behandlungverpflichten zum Schadenersatz. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oderden Studienbetrieb stören (z.B. Handys), dürfen nicht in Lehrveranstaltungen<strong>mit</strong>gebracht bzw. verwendet werden.Verstöße gegen die Hausordnung können – je nach Schwere – bis zur Auflösungdes Ausbildungsvertrages an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen führen. Ein Ausschluss oder ein Rücktritt vom53

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