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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!<strong>Behinderung</strong> in den Pflegestufen 3 und 4 in Anspruch genommen werden, wennohne diese Unterstützung die Ausübung der beruflichen Tätigkeit oder dieAbsolvierung einer Ausbildung nicht möglich ist.Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz orientiert sich am individuellenUnterstützungsbedarf der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer, diesewerden dadurch befähigt, ihr Berufsleben oder ihr Studium zunehmendselbständig und eigenverantwortlich zu organisieren. Konkret geht es umfolgende Leistungen:• Mobilitätshilfe (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw.Ausbildungsort einschließlich notwendiger Wege zur Kinderbetreuung;Begleitung bei Dienstreisen, Erfüllung von dienstlichen Aufträgen u.Ä.)• Unterstützung manueller Art bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeitoder während der Ausbildungszeit (z.B. Kopiertätigkeit, Ablage vonUnterlagen)• Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit• sonstige behinderungsbedingt erforderliche Unterstützung (z.B. Hilfebeim Mittagessen, An-/Ausziehen der Jacke)Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art bei der Erbringung derArbeitsleistung oder bei der Absolvierung einer Ausbildung sind nicht derPersönlichen Assistenz am Arbeitsplatz zurechenbar. Ebenso ist dieInanspruchnahme nicht möglich, wenn die Beeinträchtigung durch technischeHilfs<strong>mit</strong>tel ausgeglichen werden kann.Assistenzleistungen können auch für die Absolvierung von Seminaren bzw.Kursen im Ausland gewährt werden, wenn diese Kurse für das Studiumunbedingt notwendig sind und es in Österreich kein vergleichbares Angebotgibt. Die Notwendigkeit ist von der Universität zu bestätigen.Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer können für die Organisation derPersönlichen Assistenz am Arbeitsplatz die Assistenz-Servicestelle in Anspruchnehmen. Zur Erbringung der Assistenzleistungen ist zumindest eine Assistenz-Servicestelle für das jeweilige Bundesland einzurichten.Nähere Informationen sind abrufbar unterWAG - Assistenzgenossenschaft Wiensowie unterhttp://www.wag.or.at/index.php?cont=472

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