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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Prüfung ist grundsätzlich möglich, sofern dies auf begründeten Antrageines/einer <strong>Studieren</strong>den erfolgt. Die Entscheidung über den Antrag des/der<strong>Studieren</strong>den liegt im Kompetenz- und Verantwortungsbereich der Leiterin bzw.des Leiters des Lehr- und Forschungspersonals. Es ist unter Bedachtnahme aufden Studienerfolg darüber zu entscheiden, welche bereits positiv absolviertenPrüfungen und Lehrveranstaltungen des zu wiederholenden Studienjahres imZuge der Wiederholung erneut zu absolvieren bzw. zu besuchen sind. Nichtbestandene Prüfungen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind imZuge der Wiederholung des Studienjahres jedenfalls zu wiederholen bzw. erneutzu besuchen.An Pädagogischen Hochschulen: Bei negativer Beurteilung einer Prüfungstehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung alskommissionelle Prüfung abzulegen ist. Wird eine im Curriculum vorgesehenePrüfung über eine Pflichtveranstaltung oder eine abschließende Prüfung bzw.Arbeit auch bei der letzten zulässigen Wiederholung nicht erfolgreich abgelegt,gilt das Studium als vorzeitig beendet. Eine neuerliche Zulassung für dasvorzeitig beendete Studium durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschuleist nur in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen zulässig.►Psychologische Beratungsstellen für <strong>Studieren</strong>desind dezentrale Einrichtungen des Bundesministeriums für Wissenschaft undForschung in den Hochschulstädten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburgund Wien.Ihre Beratungs- und Betreuungsarbeit erfolgt telefonisch, per E-Mail oder beipersönlichen Gesprächen <strong>mit</strong> <strong>Studieren</strong>den an Universitäten, Privatuniversitätenund an Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen, sowie <strong>mit</strong> Personen,die sich für ein Studium interessieren, kostenlos, vertraulich und auf Wunschanonym.In die Beratungsstellen kann kommen, wer• Fragen zur Studienwahl hat• in seiner Studienwahlentscheidung unsicher ist• am Studienanfang Orientierungs- und Umstellungsprobleme hat• Schwierigkeiten beim Studienwechsel, -abbruch oder -abschluss hat• in einer Studienkrise steckt• unter persönlichen Problemen leidet, die das Studium beeinträchtigen• sein Arbeits- oder Lernverhalten verbessern möchte79

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