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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Für „<strong>Studieren</strong>de <strong>mit</strong> Kind“ ist ein Nachweis des tatsächlichen Aufenthalts desKindes/der Kinder im Gastland durch eine offizielle Bestätigung (z.B.Meldebestätigung) erforderlich.KontaktOeAD (Österreichische Austauschdienst)-GmbH Nationalagentur Lebenslanges Lernen Ebendorferstraße 7; 1010 Wien Tel. 01 53408-0 Fax 01 53408-699 lebenslanges-lernen@oead.atwww.lebenslanges-lernen.at►Erkrankung während des StudiumsBei Hinderung am Studium an Universitäten von mehr als zwei Monaten durchKrankheit oder Schwangerschaft ist ein Erlass des Studienbeitrages durch dieHochschulinstitution, an der man studiert, möglich. Vorzulegen ist eineFacharztbestätigung. Nähere Informationen, Antrag und Beilagen gibt es bei derjeweiligen Hochschulinstitution.Die Unterstützung/Refundierung des Studienbeitrages bei Erkrankung ist proSemester nur durch eine der genannten Institutionen möglich.An Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen sowie anPädagogischen Hochschulen ist bei einer (schweren) Erkrankung von<strong>Studieren</strong>den ebenfalls eine Refundierung des Studienbeitrages sowie eineUnterbrechung des Studiums möglich. Auskünfte erteilen die Fachhochschul-Erhalter bzw. die Rektorate der Pädagogischen Hochschulen.Die Vorgehensweise bei einer Erkrankung ist bei Privatuniversitäten in derSatzung geregelt. Vorzulegen ist eine Facharztbestätigung. NähereInformationen gibt es an der jeweiligen Privatuniversität.►ESF – Studienabschluss-Stipendiumwird vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.<strong>Studieren</strong>de, die während des Studiums mindestens halbtags berufstätig warenoder ihre Kinder betreuten (<strong>mit</strong> Bezug von Karenzgeld) und ihr Studienziel fasterreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Zuständig ist die Studienbeihilfenbehörde.40

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