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Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!►Blindenauskunft Unter der Telefonnummer 0810 001714 (zum Ortstarif) steht dieBlindenauskunft für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen zurVerfügung, die von der A1 Telekom Austria AG und dem Blinden- undSehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) ins Leben gerufen wurde.Über diese Serviceeinrichtung erfährt man nicht nur die gewünschteTelefonnummer, sondern es wird auch die Verbindung zu dieser Nummerhergestellt.Bei Interesse müssen sich blinde und sehbeeinträchtigte Menschen vorerst aufeiner sogenannten „Whitelist“ registrieren lassen. Diese organisatorische Arbeithat der BSVÖ übernommen. Die betroffenen Personen müssen unterNachweis ihrer Blindheit oder hochgradigen Sehbehinderung bei einer dersieben BSVÖ-Landesorganisationen oder im Bundessekretariat desDachverbandes ihren Namen sowie bis zu zwei Telefonnummern bekanntgeben. Anmeldungen können über die kostenlose Hotline 0800 2277-00erfolgen, von der man sich direkt zur zuständigen Landesorganisation bzw. insBSVÖ-Bundessekretariat verbinden und dort registrieren lassen kann.►Blindenführhundesind eine wertvolle Mobilitätshilfe und ein verlässlicher Begleiter und Freund.Blinde und hochgradig sehbehinderte Personen sollten sich vor derEntscheidung für einen Hund darüber im Klaren sein, dass eine gewisseGrundmobilität unerlässlich ist, um <strong>mit</strong> dem Hund zusammenarbeiten zu könnenund dass auch viel persönlicher Einsatz des Führhundehalters bzw. derFührhundehalterin erforderlich ist, um eine gute Beziehung zum Hundaufzubauen und zu erhalten.Die Anschaffungskosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von€ 20.000,- bis € 30.000.-. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden in deneinzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt, in jedem Fallbleibt jedoch ein großer Eigenanteil, für den andereFinanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.Informationen und Unterstützung bei der Abklärung, ob ein Führhund diegeeignete Mobilitätshilfe ist, erhält man bei den Blindenführhundereferentinnenund Blindenführhundereferenten der Fachgruppe Blindenführhunde derjeweiligen Landesorganisationen des Blinden- und SehbehindertenverbandesÖsterreich (BSVÖ).27

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