13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!►Auskunftspflicht, behördlicheist die Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten imVerwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen. Sie ist Teilder Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber den direkt Beteiligten imallgemeinen Verwaltungsverfahren.In studienrechtlichen Belangen an Universitäten und PädagogischenHochschulen kann die Auskunftspflicht z.B. Zulassungsverfahren,Anerkennungsverfahren, Berufungen etc. betreffen.►Austauschprogramm(e), hochschulische(s)ist/sind (eine) Aktivität(en) zur Erhöhung der Internationalität und Mobilität von<strong>Studieren</strong>den und Lehrenden an tertiären Bildungseinrichtungen. Als solche sindsie daher bei Universitäten Gegenstand der so genannten Leistungsvereinbarungzwischen der jeweiligen Universität und dem Bundesministerium fürWissenschaft und Forschung.(Ein) Austauschprogramm(e) umfasst/umfassen besonders<strong>Studieren</strong>denmobilität. Diese kann im Rahmen von Kooperationsabkommenorganisatorisch vorbereitet und finanziell unterstützt werden (z.B. im Rahmenvon ERASMUS). Sie kann aber auch von der/dem <strong>Studieren</strong>den (in Absprache<strong>mit</strong> den an der Heimat-Institution Verantwortlichen) auf individueller Basis vonder/dem <strong>Studieren</strong>den selbst organisiert und durch Eigen<strong>mit</strong>tel finanziert sein.Für <strong>Studieren</strong>de an österreichischen Universitäten, die vorübergehend imAusland studieren, besteht bei entsprechendem Antrag VOR und Erfüllung derAuflagen NACH dem Auslandsstudienaufenthalt ein Rechtsanspruch aufAnerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Bei bestimmtenProgrammen ist dieser Nachweis zudem verpflichtend, um eine finanzielleUnterstützung zu bekommen.Bei <strong>Studieren</strong>den an österreichischen Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogischen Hochschulen gibt es im Rahmen vonAustauschprogrammen ebenfalls verpflichtende Leistungsnachweise.Informationen über Austauschprogramme, Verfügbarkeit von Plätzen undtechnische Details zur Abwicklung sowie Leistungserfordernisse gibt es bei denAuslandsbüros der Universitäten bzw. den Studiengangsleiterinnen undStudiengangsleitern der Fachhochschulen/Fachhochschul-Studiengänge bzw.den Rektoraten oder von diesen beauftragten Kolleginnen und Kollegen anPädagogischen Hochschulen.17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!