13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

Stichwort? Studieren mit Behinderung! - Hochschulombudsmann

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Studieren</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>!Zulassung aufgrund eines Bachelorstudiums erfolgt, das an der jeweiligenUniversität abgeschlossen wurde.Die Nachfrist beginnt nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist. Sie endet imWintersemester am 30. November, im Sommersemester am 30. April. Innerhalbder Nachfrist darf die Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelorstudium nur inAusnahmefällen erfolgen, und zwar insbesondere:1. Nichtbestehen eines Aufnahme- oder Zulassungsverfahrens oder derStudieneingangs- oder Orientierungsphase in einem anderen Studium,sofern das Ergebnis für das Wintersemester erst nach dem 31. August, fürdas Sommersemester erst nach dem 31. Jänner vorliegt;2. Erlangen der allgemeinen Universitätsreife für das Wintersemester erstnach dem 31. August, für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner;3. bei Zivildienern, Präsenzdienern und bei Ableistung eines freiwilligensozialen Jahres, sofern zum 31. August bzw. 31. Jänner der Dienstgeleistet wurde bzw. eine Einberufung bestand und der Dienst später nichtangetreten oder vor Ende der Nachfrist abgebrochen oder unterbrochenwurde;4. Personen, die glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenesoder unabwendbares Ereignis verhindert waren, die Frist einzuhalten unddie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft;5. Personen, die nachweislich aufgrund von Berufstätigkeit oder Praktikadaran gehindert waren, innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist einenAntrag zu stellen;6. Personen, die nachweislich aufgrund eines Auslandsaufenthaltes auszwingenden Gründen daran gehindert waren, innerhalb der allgemeinenZulassungsfrist einen Antrag zu stellen.Weitere Gründe können in der Satzung festgelegt werden.Zum eigentlichen Verfahren der Zulassung ist meist eine Voranmeldung perInternet erforderlich/möglich („Vorerfassung“), für bestimmte zugangsgeregelteStudien kann es darüber hinaus spezielle Zugangsregelungen geben (fürHumanmedizin in Wien und Innsbruck z.B. den EMS-Test, siehe NumerusClausus ). Die Zulassung erfolgt innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist (inder jeweils aktuellen Fassung auf den Internet-Seiten der Universitätenersichtlich) bzw. Nachfrist (für Neuzulassungen zu Diplom- undBachelorstudien nur bei Erfüllung einer der oben genannten Ausnahmefälle).Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Staatsbürgerschaft bzw.Bildungsnachweis (Reifezeugnis) unterschiedlich.98

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!